Wirbel um erschossenen Hund

Am Dienstag ist im Montafon ein Labradorrüde erschossen worden - er hatte sich bei einem Spaziergang selbständig gemacht und war in den Wald gerannt. Die Hundebesitzer haben nun Anzeige erstattet. Der Schütze verweist indes darauf, dass der Hund gejagt habe.

Jasmin Tschofen war am Dienstag mit ihrer kleinen Tochter, ihrem Lebensgefährten und ihrem Rüden Lennox - genannt „Lenni“ - in einem Waldstück in St. Anton im Montafon spazieren. Dabei entfernte sich das Tier von seinen Besitzern und rannte in den Wald. Dann hörte die Familie zwei Schüsse. Die schlimmsten Befürchtungen bewahrheiteten sich schließlich: Lennox war erschossen worden - für die Hundebesitzerin eine Katastrophe. Denn Lenni sei ein echtes Familienmitglied gewesen, schildert Tschofen gegenüber dem ORF Vorarlberg. Für sie ist klar: Ihr Hund hat den Jagdausflug des Pächters gestört und wurde deswegen zum Opfer.

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Im Video zu sehen: Jasmin Kathrin Tschofen (Hundebesitzerin), Thomas Battlogg (Jagdaufseher); Beitrag von Karin Stecher, Reinhard Mohr, Andreas Furxer

Jagdaufseher: „Es tut mir unendlich leid“

Der Schütze Thomas Battlog, seit 25 Jahren Jagdaufseher in St. Anton im Montafon, zeigt sich reumütig. Er habe gesehen, dass Lenni dem Wild nachgehetzt sei. Irrtümlicherweise sei er davon ausgegangen, dass es sich um einen Hund handle, der schon öfters in diesem Gebiet gewildert habe. Deshalb habe er auch dessen Besitzer angerufen, aber nicht erreicht.

Nachdem der Rüde dann überhaupt nicht von dem Wild ablassen wollte, habe er ihn - mit dem Gedanken, dass das Reh ansonsten auf die Bundesstraße gehetzt werden könnte - erlegt. Das tue ihm nun unendlich leid, dafür wolle er sich auch bei der Familie entschuldigen, so Battlogg.

Erhebungen der Polizei im Gange

Bei Jasmin Tschofen und ihrer Familie sitzt der Schmerz aber tief: Sie haben inzwischen ihren Hund im Wald begraben und Anzeige bei der Polizei erstattet. Wie es von der Polizeiinspektion Schruns heißt, seien derzeit Ermittlungen wegen Sachbeschädigung - denn ein Hund gelte als „Sache“ - im Gange. Danach werde man einen Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft und die Bezirkshauptmannschaft Bludenz verfassen, die über das weitere Vorgehen entscheiden würden.

Ähnliche Vorfälle gebe es nicht oft, aber immer wieder, so die Polizei. Erst letztes Jahr sei in Schruns ein Hund angeschossen worden, die Ausgangslage sei aber eine ganz andere als in dem aktuellen Fall gewesen - Hündin angeschossen: 72-Jähriger in Verdacht.

Schmid: Keine grundsätzliche Leinenpflicht im Wald

Im Landesrecht heißt es, dass „Tiere grundsätzlich so verwahrt werden müssen, dass sie Personen weder gefährden noch unzumutbar belästigen“. In punkto Leinenpflicht habe hingegen die Gemeinde das Sagen, erklärt Erik Schmid, Amtstierarzt für Bregenz und Dornbirn aus. Sie könne etwa eine ortspolizeiliche Verordnung erlassen, wonach bestimmte Gebiete der Gemeinde als Leinenzwanggebiet ausgewiesen werden.

Grundsätzlich, so Schmid gegenüber ORF Radio Vorarlberg, gebe es im Wald keine allgemeine Leinenpflicht. Jedoch gelte dort das Jagdrecht. Nach diesem dürfe sich ein Hund dann frei im Wald bewegen, wenn er seinem Besitzer gehorche und nicht ausreiße und im Wald jage, so Schmid.

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Audio: Erik Schmid, Amtstierarzt für Bregenz und Dornbirn, im Telefoninterview mit ORF-Moderator Bernhard Zillner

Sollte der Hund Tiere aufscheuchen oder jagen, ist ein Jäger nicht gleich zum Abschuss berechtigt. Erst, so Schmid, müsse er den Besitzer vorwarnen - und das am besten schriftlich. Wenn ein Hund dann zum wiederholten Male im Wald jagt, könne der Jäger ihn erschießen.