Raub und Körperverletzung: Junge Männer vor Gericht

Raub, versuchter schwerer Raub, Körperverletzung, gefährliche Drohung: Die Staatsanwaltschaft erhebt eine Reihe an Vorwürfen gegen zwei 19 und 21 Jahre alte Unterländer. Seit Freitag läuft am Landesgericht Feldkirch der Prozess gegen die beiden Männer.

Auch der Vater und die Schwester eines der beiden jungen Männer mussten sich vor Gericht verantworten.

Schon im Sommer des vergangenen Jahres sollen die zwei Unterländer laut Staatsanwalt einem Opfer eine mehr als 13 Zentimeter lange Messerklinge gegen den Hals gedrückt und Geld gefordert haben. „Stimmt nicht“, sagten die jungen Männer am Freitag vor Gericht. Sie seien mit drei Männern aneinander geraten, weil diese drei einen der jetzt Angeklagten früher einmal mit einem Revolver bedroht hätten. Berauben hätten sie diese Männer nicht wollen, argumentierten der Erst- und der Zweitangeklagte.

Mit Stahlkappenstiefeln auf Mann eingetreten

Zu den anderen Vorwürfen bekannten sich die zwei Mänenr schuldig. So hätten sie vor einem Lokal einen Mann zuerst zusammengeschlagen, dann auf den am Boden liegenden eingetreten - der Erstangeklagte mit Stahlkappenstiefeln.

Der Erstangeklagte gab an, das Opfer habe zuvor seine Schwester mit einem Messer bedroht, das habe ihn in Rage gebracht. Die Schläge und Tritte brachen dem Opfer die vordere Stirnhöhlenwand - auch die Schwester trat mit ihren High-Heels auf das Opfer ein, brach ihm eine Rippe und erhielt dafür - rechtskräftig - eine Zusatzstrafe von 600 Euro, wegen schwerer Körperverletzung. Sie war bereits im im Jänner wegen Körperverletzung verurteilt worden, weil sie eine Frau geschlagen hatte.

Schuldig bekannte sich der Zweitangeklagte der gefährlichen Drohung: Er hatte einer Polizistin mit dem „Aufschlitzen“ gedroht.

Der Vater des Erstangeklagten wiederum hatte in einem Lokal randaliert und sich gemeinsam mit seinem Sohn gegen die Festnahme gewehrt. Der Vater erhielt dafür - rechtskräftig - eine teilbedingte Geldstrafe von 1.800 Euro. Was die Raubvorwürfe gegen den Erst- und Zweitangeklagten angeht, soll bei der Fortsetzung des Prozesses die Einvernahme von Zeugen Aufklärung bringen.

Erstangeklagter in Untersuchungshaft

Der Erstangeklagte muss in Untersuchungshaft bleiben. Er war zwar enthaftet worden - gegen die Auflage, keinen Alkohol zu trinken. Weil er dagegen verstoßen und auf andere Leute losgegangen sein soll, wurde er wieder in U-Haft genommen. Dem Antrag seines Anwaltes, ihn freizulassen, leistete das Gericht am Freitag keine Folge.