Urteil für Jürgen H. rechtskräftig

Das Urteil gegen den Hauptangeklagten in der Testamentsfälscheraffäre, Jürgen H., ist rechtskräftig. Alle fünf Angeklagten sind im zweiten Rechtsgang des Prozesses um Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn am vergangenen Freitag schuldig gesprochen worden.

Der 50 Jahre alte ehemalige Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn ist zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Die Frist zur Anmeldung von Rechtsmitteln endete Montagabend um 24.00 Uhr. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte zuerst gegen alle fünf Urteile Strafberufung angemeldet. Der Hauptbeschuldigte (Verteidiger: Rechtsanwalt Klaus Grubhofer) hatte auf Rechtsmittel verzichtet, die Staatsanwaltschaft hat in seinem Fall die angekündigte Strafberufung nicht eingelegt, wie der Präsident des Landesgerichtes Salzburg, Hans Rathgeb, am Dienstag auf Anfrage der APA erklärte.

Staatsanwaltschaft will strengere Strafen

Im Fall der restlichen vier Angeklagten geht das Verfahren voraussichtlich in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft meldete bei Peter H., einem gleichaltriger Schulfreund des Hauptbeschuldigten, sowie bei zwei Arbeitskollegen des Hauptbeschuldigten, Kurt T. (51) und Walter M. (75), und auch bei der suspendierten Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Richterin Kornelia Ratz (51), Strafberufung an. „Es werden strengere Freiheitsstrafen angestrebt“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Marcus Neher, zur APA.

Auch die Verteidigung hat mit Ausnahme von Walter M. Rechtsmittel angemeldet. Bei Walter M. könnte das allerdings noch postalisch nachfolgen. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt German Bertsch, hatte nach der Urteilsverkündung am Freitag laut Gericht Bedenkzeit genommen. Die Verteidiger von Kornelia Ratz (RA Bertram Grass), Kurt T. (RA Nicolas Stieger) und Peter H. (RA Thomas Kaps) meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an.

Bei dem Prozess waren Jürgen H. und Peter H. voll geständig. Die anderen drei Angeklagten beteuerten ihre Unschuld.

Die Urteile im Überblick

Jürgen H. wurde wegen Amtsmissbrauchs, gewerbsmäßig schweren Betrugs und Fälschung besonders geschützter Urkunden sowie Urkundenunterdrückung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Kurt T. erhielt wegen Amtsmissbrauchs und Fälschung besonders geschützter Urkunden eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, davon zehn Monate unbedingt. Peter H. bekam wegen Amtsmissbrauch als Beteiligter und gewerbsmäßigen schweren Betrugs eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Walter M. wurde wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligter und wegen schweren Betrugs zu 21 Monaten verurteilt, davon sechs Wochen unbedingt. Kornelia Ratz erhielt wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligte und wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden als Beteiligte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, davon zehn Monate unbedingt.

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