Beschwerde gegen Enthaftung von 16-Jährigem

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat gegen die Enthaftung des 16-Jährigen, der in Gaißau eine Vergewaltigung begangen haben soll, Beschwerde eingelegt. Nun ist das Oberlandesgericht Innsbruck am Zug.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch sieht nach wie vor die Wiederholungsgefahr gegeben. Das bestätigt am Dienstag Sprecher Heinz Rusch gegenüber Radio Vorarlberg. Deshalb wurde gegen die Entscheidung des Haftrichters Beschwerde eingelegt. Der 16-jährige Tatverdächtige wurde nach rund 14 Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Haftrichter wählte aufgrund der Unbescholtenheit des Jugendlichen das „gelindere“ Mittel.

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