Beschwerde gegen Enthaftung von 16-Jährigem
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch sieht nach wie vor die Wiederholungsgefahr gegeben. Das bestätigt am Dienstag Sprecher Heinz Rusch gegenüber Radio Vorarlberg. Deshalb wurde gegen die Entscheidung des Haftrichters Beschwerde eingelegt. Der 16-jährige Tatverdächtige wurde nach rund 14 Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Haftrichter wählte aufgrund der Unbescholtenheit des Jugendlichen das „gelindere“ Mittel.
Link:
- Enthaftung: 16-Jähriger aus U-Haft entlassen (vorarlberg.orf.at, 28.7.2014)