Pensionisten bei Werbefahrt um 13.000 Euro betrogen

Drei Vorarlberger Pensionisten sind bei einer „Ausflugsfahrt“ um insgesamt 13.000 Euro betrogen worden. Bei der Fahrt in die Schweiz um 4,99 Euro wurden überteuerte Heilmittel verkauft. Die Betrüger gingen anschließend mit den Pensionisten direkt zur Bank zur Geldabhebung.

Eine Touristikfirma aus Wien veranstaltete vergangene Woche die Fahrt von Vorarlberg in die Schweiz. Dafür wurde ein Busunternehmen aus Vorarlberg beauftragt. Der Veranstalter lockte mit einem Preis von 4,99 Euro für die Fahrt nach Toggenburg samt Verpflegung und Informationsveranstaltung.

Heilmittel-Abo um 1.998 Euro

Bei der zweistündigen Veranstaltung in einem Hotel in Toggenburg wurden den Teilnehmern diverse Heilmittel präsentiert. Angeboten wurde ein Jahres-Abo der Heilmittel im Wert von 1.998 Euro. Der Wert dafür dürfte laut Polizei bei maximal 60 Euro liegen.

Wer sich für die Heilmittel interessierte, wurde getrennt voneinander in einen Nebenraum gebracht. Dort gelang es den Verkäufern, drei Vorarlberger Pensionisten insgesamt 13.000 Euro zu entlocken. Ihnen wurde auch eine Kreuzfahrt „verkauft“, allerdings ohne irgendwelche Unterlagen zu bekommen.

Bei der Ankunft in Vorarlberg gingen die Verkäufer mit den Pensionisten direkt zu ihrer Bank und bekamen dort das Geld in bar ausgehändigt.

Tipps der Polizei

Die Landespolizeidirektion Vorarlberg, der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer und das „Kuratorium Sicheres Österreich“ warnen die Bevölkerung vor betrügerischen Machenschaften im Zuge von Verkaufsfahrten, die als Ausflugsfahrten getarnt sind.

• Kein Unternehmen hat etwas zu verschenken. Es geht um beinhartes Geschäftemachen, bei dem Top-Verkäufer eingesetzt werden, um stundenlang Produkte anzupreisen. Bleiben Sie standhaft.
• Fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet. Sie haben vor Ort keine Möglichkeit, Preis und Qualität der Ware zu prüfen oder zu vergleichen. Spätere Reklamationen sind oftmals schwierig und verlangen Durchhaltevermögen.
• Wenn Sie dennoch etwas gekauft haben, steht ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb 14 Tagen ausgeübt werden kann, wenn der Verkäufer ausreichend darüber belehrt hat. Bei nicht ausreichenden Belehrungen steht eine längere Frist zu.
• Informieren Sie sich – z.B. beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Vorarlberg