85-Jährige beraubt: Sieben Jahre Haft

Ein 30-Jähriger ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen Raubes und mehrerer Diebstähle zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er soll eine 85-Jährige in ihrer Wohnung in Feldkirch geschlagen und geknebelt haben.

Das Gericht sah er als erwiesen an, dass der Rumäne gemeinsam mit einem Komplizen in den frühen Morgenstunden im März 2011 in die Wohnung der Pensionistin in Feldkirch eingedrungen ist.

Die Frau wurde wach und traf auf die Einbrecher. Der 30-Jährige schlug die Seniorin, würgte sie mit einem Schal und knebelte sie mit einem Handtuch. Anschließend zog er ihr mit den Zähnen einen Goldring vom Finger. Sein Komplize durchsuchte inzwischen das Haus, fand aber lediglich sieben Euro Bargeld. Die beiden flüchteten mit dem Ring und dem Geld und ließen die geknebelte Frau hilflos zurück. Sie konnte allerdings schließlich selbst die Polizei alarmieren. Bei dem Überfall wurde sie leicht im Gesicht verletzt.

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig. Er sagte, er und sein Komplize hätten in das Haus eingebrochen, weil sie stehlen wollten. Als dann plötzlich die alte Frau auftauchte, hätten sie nicht gewusst, was sie tun sollten. Er sagte, er lebe in Rumänien in sehr schlechten sozialen Verhältnissen, er verdiene zehn Euro pro Tag und erhalte für seine zwei Kinder zwanzig Euro Kindergeld, davon könne er nicht leben.

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Beitrag von Robert Rader.

Klare Worte des Richters

Richter Richard Gschwenter wertete bei seinem Urteil die besondere Verwerflichkeit der Tat als erschwerend, ebenso die vier einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten und die Tatsache, dass mehrere Verbrechen zusammentrafen. Mildernd waren sein Geständnis und der Umstand, dass der Rumäne in seiner Heimat unter besonders schlechten Verhältnissen lebte.

Der Richter fand in seiner Urteilsbegründung aber auch klare Worte: Der Angeklagte habe nicht nur eine Grenze überschritten, sondern sie sogar übersprungen. Es gebe auch unter Rechtsbrechern einen Ehrenkodex, der besage, dass bestimmte Personen jedenfalls Respekt verdienten. Daher dürfe er weder vor Gericht noch sonst Milde erwarten. Auch die desolaten Verhältnisse in Rumänien würden eine solche Tat nicht rechtfertigen.

Der Verteidiger meldete Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Komplize verurteilt

Der unbescholtene Komplize des Mannes war bereits im Jänner 2013 zu einer fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 30-Jährige flüchtete nach dem Raub und verübte weitere Straftaten. Auf sein Konto soll etwa ein Einbruchsdiebstahl in Götzis gehen, wo die Beute mit 300 Euro eher mager ausfiel.

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