Handyrechnung von 25.000 Euro: AK verliert

Die Arbeiterkammer ist in ihrem Kampf gegen eine 25.000 Euro teure Handyrechnung nun endgültig abgeblitzt. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Sachwuchers Ende Juni eingestellt hat, bestätigt dies nun auch das Landesgericht.

Mit überhöhten Handyrechnungen hatten die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer in den vergangenen Jahren immer wieder zu tun. Besonders viel Aufsehen gab es um eine 25.000 Euro-Rechnung eines Skilehrers aus Stuben im Frühjahr 2011.
Die Kammer zeigte drei Mobilfunkbetreiber an, die Kriminalpolizei ermittelte über eineinhalb Jahre lang, ob Sachwucher vorliegen könnte, weil die Kosten in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung stünden. Die Staatsanwaltschaft stellte vergangenen Sommer die Ermittlungen aber ein: lesen Sie dazu Handybetreiber: Kein Prozess wegen Sachwucher.

Als die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Sachwuchers Ende Juni eingestellt hatte, gab sich die Arbeiterkammer noch nicht geschlagen. Sie stellte den noch einzig möglichen Antrag, die Ermittlungen mögen fortgeführt werden. Doch nun hat das Landesgericht endgültig entscheiden: Das Verfahren rund um die 25.000 Euro teure Handyrechnung bleibt eingestellt. In der Begründung geben die Richter zunächst den Konsumentenschützern sogar recht, es heißt aber: Dem aus Konsumentensicht völlig berechtigten Anliegen, sich gegen derart exorbitant hohe und - gemessen an der erbrachten Leistung - völlig unverhältnismäßige Forderungen der Netzbetreiber zur Wehr zu setzen, könne mit den Mitteln des Strafrechts in der geltenden Form nicht zum Durchbruch verholfen werden.

Es läge kein Individualwucher vor, weil die Handyverträge standardisiert und nicht auf eine konkrete Person zugeschnitten sind.

AK fordert Sachbestand Sozialwucher

Vorarlbergs Arbeiterkammerpräsident Hubert Hämmerle kritisiert, dass die Richter sich dabei an einer 40 Jahre alten Lehrmeinung orientiert hätten. Er fordert nun, einen neuen Tatbestand ‚Sozialwucher‘ im Strafgesetzbuch auf zu nehmen.

Dem Skilehrer war die Handyrechnung seinerzeit erlassen worden.