Whiskey-Markenstreit: Pfanner zieht vor EuGH

Im Markenstreit um eine Whiskeysorte will sich der Lauteracher Fruchtsafthersteller Pfanner nicht geschlagen geben. Geschäftsführer Peter Pfanner kündigte an, vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu ziehen.

Zuletzt war Pfanner im Zivilrechtsstreit unterlegen. Der Oberste Gerichtshof wies eine Berufung von Pfanner ab. Das Unternehmen muss rund 242.000 Euro wegen Markenverletzung an die Kläger zahlen.

Kläger orteten EU-weite Verletzung von Markenrechten

Die Kläger, das sind drei weltweit agierende Whiskey-Unternehmen aus den Niederlanden und Großbritannien. Unter ihnen befindet sich auch eine in Schottland eingetragene Gesellschaft, die die Interessen der schottischen Whiskeyindustrie weltweit zu wahren hat. Ihnen war Pfanner offenbar mit Lohnabfüllungen für türkische, deutsche und niederländische Kunden ins Gehege gekommen. Geschäftsführer Peter Pfanner sagt, er sei sich keiner Schuld bewusst. Sein Kunde habe die Markenrechte in der Türkei besessen. Pfanner füllte den türkischen Whiskey in Österreich ab. Laut OGH-Urteil waren es rund 15,5 Millionen Dosen. Für die Kläger ergab sich daraus eine EU-weite Verletzung ihrer Markenrechte.

Die Gerichte sprachen den Klägern einen Gewinnentgang von 242.000 Euro zu. Geschäftsführer Pfanner sagt, man habe dafür Rücklagen gebildet. An eine Auszahlung denkt Pfanner offenbar nicht. Vom Gang zum Europäischen Gerichtshof erhofft sich der Lauteracher Unternehmer eine Wendung, denn in einem ähnlichen Fall hätten die Gerichte keine Markenverletzung gesehen, so Pfanner.

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