Familiengerichtshilfe: 100 Familien betreut
Bei Scheidungen oder Streitereien zwischen den Eltern sind oft die Kinder die Leidtragenden. In einigen Fällen helfe nur noch ein Gerichtsbeschluss, um die Obsorge zu klären, sagt Johannes Götz, Leiter der Familiengerichtshilfe in Vorarlberg. Seit Juli kann ein Pflegerichter die Eltern anstelle der teils langwierigen Gerichtsverhandlungen zuerst zur Familiengerichtshilfe verweisen, erklärt Götz. Ziel sei, gemeinsame Lösungen zu erlangen. Eine solche Einigung sei generell besser als wenn ein Gericht Lösungen vorschreibe, weil die Eltern ihr Kind besser kennen als ein Richter.
Klärung von Alltagsfragen
In bis zu fünf Sitzungen werde besprochen, welcher der beiden Elternteile für die Kinder verantwortlich ist, bei wem sie wohnen oder auch wo sie künftig in die Schule gehen, berichtet Götz. In fast allen Fällen endeten diese Gespräche erfolgreich, sagt er. Vor Gericht muss die Regelung dann nur mehr bestätigt werden. Somit können laut Götz lange Gerichtsverfahren vermieden und Jugendwohlfahrten und andere freie Träger entlastet werden.
Obwohl die Eltern zuerst oft angespannt und mit Vorbehalten in die Gespräche kämen, wird die Familiengerichtshilfe laut Götz meist sehr gut angekommen. Die Eltern seien froh, dass die Obsorge doch gemeinsam zum Wohl der Kinder beschlossen werde.