Loacker-Recycling kündigt Beschwerde an

Das Recycling-Unternehmen Loacker in Götzis will die UVP-Pflicht vor dem Verwaltungsgericht bekämpfen. Damit verzögere sich die Erweiterung des Shredderbetriebes um etwa drei Jahre, so ein Unternehmenssprecher. Loacker beantragte eine Kapazitätserhöhung von 80.000 auf 115.000 Tonnen.

Loacker Recycling hat Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Der Umweltsenat hatte vor vier Wochen entschieden, die Erweiterung der Shredderanlage sei einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Dagegen will sich Loacker wehren. Die Entscheidung sei aus Sicht des Unternehmens nicht rechtskonform, heißt es dazu in einer schriftlichen Unternehmensmitteilung am Freitag.

Zur Frage, worin die „Nicht-Konformität“ bestehe, hält sich das Unternehmen bedeckt. Geschäftsführer Karl Loacker lässt ausrichten: "Nach einer eingehenden rechtlichen Prüfung des Bescheides kamen die Vertreter des Vorarlberger Familienbetriebs zu dem Schluss, dass die Entscheidung des Umweltsenats nicht rechtskonform sein kann. .... Eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ist nun für uns die logische Konsequenz“, so Geschäftsführer Karl Loacker wörtlich.

Loacker unterlag Naturschutzanwaltschaft

Im Bewilligungsverfahren zur Kapazitätserweiterung unterlag Loacker zuletzt der Vorarlberger Naturschutzanwaltschaft. Naturschutzanwältin Katharina Lins hatte gegen die Entscheidung erster Instanz, nämlich des Landes Vorarlberg, berufen. Das Land Vorarlberg hatte zunächst die Ansicht vertreten, dass keine UVP-Pflicht vorliege. Lins wollte die Entscheidung nicht hinnehmen und bekam vor dem Umweltsenat Recht.

Loacker verweist auf Filteranlage

Loacker verweist darauf, dass die geplante Erweiterung des Shredderbetriebes mit der Installation einer innovativen Filteranlage verbunden sei, in die das Unternehmen in den letzten Jahren mehr als eine Million Euro investiert habe. Loacker verknüpft seine Kritik an der aktuellen Entscheidung des Bundesumweltsenates mit Auswirkungen auf Österreich und erhält dabei Unterstützung des österreichischen Entsorgerverbandes.

Entsorger drohen mit Abwanderung

In der vorliegenden Medienmitteilung von Loacker heißt es dazu wörtlich: "Es ist bedenklich, dass der Umweltsenat innovative Betriebe wie Loacker Recycling in der Arbeit derart beeinträchtige. Denn, würde der Bescheid des Umweltsenates Bestand haben, hätte das Auswirkung auf ganz Österreich: Dann wäre nämlich jede Neugenehmigung bei allen Zerkleinerungsanlagen mit einer Jahreskapazität von mehr als 35.000 Tonnen ab sofort UVP-pflichtig, bei wesentlichen Änderungen teilweise sogar unter dem Schwellenwert.

Das würde die Handlungsfähigkeit in der Branche massiv beeinträchtigen und wäre ein klarer Wettbewerbsnachteil für die gesamte Recyclingbranche in Österreich. Die Gefahr ist groß, dass Betriebe wie Loacker dann nicht mehr im Land investieren, sondern in andere Staaten der EU abwandern’, analysiert Robert Gruber vom Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe."

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