Loacker Recycling benötigt doch eine UVP

Wie berichtet plant Loacker Recycling in Götzis eine Vergrößerung der Schredderanlage von 80.000 Tonnen auf 115.000 Tonnen. Obwohl das Land Vorarlberg eine Umweltverträglichkeitsprüfung für erlässlich hielt, muss sich das Unternehmen nun einer solchen Prüfung unterziehen.

Bescheid des Umweltsenats

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Das Land Vorarlberg hatte im Jänner 2013 entschieden, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei. Naturschutzanwältin Katharina Lins bekämpfte den Bescheid des Landes und bekam am Donnerstag Recht. Der Bundesumweltsenat befand, die Kapazitätserweiterung sei doch UVP-pflichtig. Bei Loacker greift keine Ausnahmebestimmung.

Zwei getrennte Verfahren: Schreddern und Sortieren

Unter die Ausnahmebestimmung würde nur eine mechanische Sortieranlage fallen. Das Zerkleinern sei aber ein eigener Verfahrensschritt, der nicht von der UVP ausgenommen sei, so Naturschutzanwältin Katharina Lins. Der Bundesumweltsenat
folgt der Argumentation der Vorarlberger Naturschutzanwältin
und sieht ebenfalls im Schreddern und Sortieren zwei getrennte Verfahren. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hatte zuvor angenommen, dass lediglich ein Sortierverfahren vorliege.

Weitere Rechtsmittel möglich

Gegen den Bescheid des Bundesumweltsenates können die Parteien innerhalb von sechs Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof einbringen. Ein Pressesprecher der Firma Loacker sagte am Donnerstag gegenüber dem ORF, die Entscheidungsgründe des Umweltsenates würden gesichtet. Dann werde man sich Gedanken machen, wie es weiter gehe.

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