Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Seit Anfang August verjährt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erst nach drei Jahren. Gleichbehandlungsanwältin Katharina Raffl bezeichnet die Fristverlängerung als Fortschritt für Betroffene.

Das Gleichbehandlungsgesetz soll Benachteiligungen am Arbeitsplatz aus Gründen des Alters, wegen einer Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung und des Geschlechts verhindern und beseitigen.

Nach wie vor bilden Opfer von sexuellen Belästigungen die größte Gruppe der Hilfesuchenden bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft, so Katharina Raffl. Das novellierte Gleichbehandlungsgesetz helfe nun umfassender bei sexueller Belästigung. Die Novelle stärke die Rechte von Betroffenen. Das gelte vor allem für Frauen, so Raffl.

Unter anderem wurde die Verjährungsfrist bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz von einem auf drei Jahre verlängert. Bisher mussten Ansprüche innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Fristverlängerung ist ein wichtiger Schritt für die Betroffenen, sagt Raffl.

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Gleichbehandlungsanwältin Katharina Raffl von der im Audio

Zudem gebe es - vor allem im ländlichen Bereich - eine hohe Dunkelziffer. Der Mindest-Schadenersatzanspruch bei sexueller Belästigung ist mit 1.000 Euro gleich geblieben. Das Gesetz stellt nun klar fest, dass der Schadenersatz „wirksam und angemessen zu sein hat“, sagt Raffl.

Maßnahmen gegen Lohnungleichheit

Ausgebaut wurde auch die Verpflichtung von Unternehmen, Gehaltsangaben in Stelleninseraten anzuführen. Diese Bestimmung gilt nun auch für Arbeitsbereiche ohne Kollektivvertrag. Dies sei ein weiterer Schritt zur Verringerung der Lohnunterschiede von Frauen und Männern. Allerdings sollten auch Gewerkschaft oder Arbeiterkammer Verstöße anzeigen können, fordert Raffl. Derzeit kann dies nur, wer sich um eine Stelle bewirbt oder die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft.

Broschüre „Gleichbehandlung im Beruf“

Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen. Dazu stellt die Arbeiterkammer eine Broschüre zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung.

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