Ratz urteilt nicht über Ratz

Der Präsident des Obersten Gerichtshofes, Eckart Ratz, gebürtiger Vorarlberger, wird bei den Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen rund um den Testamentsfälscher-Skandal nicht entscheiden. Er hat das beantragt. Dafür war der Name nicht der einzige Grund.

Sechs Beschuldigte, darunter auch die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz, haben gegen die erstinstanzlichen Urteile berufen - im Herbst soll darüber der Oberste Gerichtshof befinden. Präsident Eckart Ratz ist in diesem Fall ausgeschlossen. Er selbst hat dies beantragt.

Anschein der Befangenheit vermeiden

Er sehe sich zwar nicht als befangen und sei auch mit Richterin Ratz weder verwandt noch verschwägert, sagte er gegenüber Radio Vorarlberg; es sei aber auch der Anschein einer Befangenheit zu vermeiden. Dieser könnte nicht nur wegen des Namens entstehen, sondern auch, weil er Richter in Feldkirch gewesen sei, als Ratz dort Richteramtsanwärterin war. Er sei mit allen Feldkircher Richtern per du und habe auch schon vorab mit Kollegen über den Fall gesprochen. Daher könnte eine schiefe Optik entstehen, und das sei zu vermeiden. Es dürfe keiner denken können, es sei „irgendetwas Schwüles“ passiert.

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