Handybetreiber: Kein Prozess wegen Sachwucher

Wegen überhöhter Handyrechnungen hat die Arbeiterkammer vor rund zwei Jahren drei Mobilfunkbetreiber angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat nun das Verfahren wegen Sachwucher eingestellt. Die AK will sich nicht geschlagen geben.

In den vergangenen Jahren hatten die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer immer wieder mit überhöhten Handyrechnungen zu tun. Ein „Höhepunkt“ war im Frühjahr 2011 die 25.000-Euro Handyrechnung eines Vorarlberger Skilehrers.

Die Arbeiterkammer zeigte drei Mobilfunkbetreiber an. Über eineinhalb Jahre ermittelte die Kriminalpolizei und kam schließlich zum Schluss, dass der Verdacht des Sachwuchers bestehe. Die Kosten würden in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen.

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Im Video zu sehen: Willi Mathis (Skilehrer), Dietmar Brunner (Arbeiterkammer Vorarlberg), Daniel Simma (Staatsanwaltschaft Feldkirch); Beitrag von Georg Fabjan, Reinhard Mohr, Matthias Schäfer

Für Staatsanwaltschaft keine Ausbeutung

Nach den Ermittlungen der Kriminalpolizei prüfte die Staatsanwaltschaft Feldkirch neun Monate lang die Anzeige der Arbeiterkammer. Sie hat nun das Verfahren wegen des Verdachts des Sachwuchers eingestellt.

Die Voraussetzungen dafür seien nicht vorgelegen, so der Sprecher der Anklagebehörde Daniel Simma gegenüber Radio Vorarlberg. Die Handybenutzer hätten ihre Verträge nicht aus einer Zwangslage, aus Leichtsein, aus Unerfahrenheit oder aus Mangel an Unvermögen abgeschlossen. Insofern liege keine Ausbeutung vor.

Konsumentenschützer ziehen vor Gericht

Eine Anklage wegen Handyrechnungen wäre erstmalig in Österreich gewesen und hätte rechtlich wohl ganz neue Rahmenbedingungen für die Handybetreiber geschaffen.

Bei der Arbeiterkammer Vorarlberg zeigt man sich nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft enttäuscht. Die Einstellung sei unverständlich, so AK-Sprecher Dietmar Brunner. Man werde aber nicht klein beigeben, sondern weiterhin für die Konsumenten kämpfen. Die Arbeiterkammer wird die Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens beantragen.