Testamentsaffäre: Rechtsmittel bei OGH
Fünf Verurteilte - darunter auch Richterin Kornelia Ratz machen beim OGH Verfahrensfehler geltend. Über die Strafhöhe wird in Folge aller Voraussicht nach das Oberlandesgericht entscheiden.
Im Fall des Hauptbeschuldigten hat auch der Staatsanwalt Berufung einglegt. Die verhängten sieben Jahre Haft waren dem Ankläger zu wenig.
Links:
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- Testamentsaffäre: Republik haftet für Schaden (vorarlberg.ORF.at, 24.1.2013)
- Testamentsaffäre: Klare Worte im Urteil (vorarlberg.ORF.at, 3.12.2012)