Neues Fahrradpaket tritt in Kraft

Am Ostersonntag tritt das Fahrradpaket in Kraft. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt unter anderem das Telefonierverbot am Rad - aber auch mehr Rechte für Radfahrer: So wird etwa die Radwegbenützungspflicht gelockert.

Mit 30. März tritt eine Reihe von gesetzlichen Änderungen in Kraft, die Radfahrern im Alltagsverkehr mehr Rechte einräumen sollen. So können Straßenerhalter künftig eigene Fahrradstraßen schaffen, auf denen Autos nur ausnahmsweise, etwa für Zu- und Abfahrten, erlaubt sind. Die Entscheidung trifft der Strassenerhalter.

Neu ist auch die Lockerung der Radwegbenützungspflicht: Wenn es die Sicherheit erlaubt, dürfen sich Radfahrer in den Straßenverkehr einreihen, auch wenn daneben ein Radweg verläuft.

50 Euro für Telefonieren beim Radfahren

Eine Gleichstellung mit Autofahrern gibt es beim Thema Handy: Telefonieren am Rad wird ab Ostersonntag mit 50 Euro bestraft. Telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt.

Neue Begegnungszonen

Neu für alle Verkehrsteilnehmer sind Begegnungszonen. In diesen Zonen haben die schwächsten Teilnehmer Vorrang, sie können aber von allen benützt werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Die erste Begegnungszone in Österreich wird beim Krankenhaus Bludenz eröffnet - mehr dazu in Bludenz führt „Begegnungszone“ ein -

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