Wirbel um Grundstückskauf-Verbot

Die Landes-Grundverkehrskommission hat einem Absolventen der Landwirtschaftsschule den Kauf eines Grundstücks in Dornbirn für die Errichtung einer Obstplantage untersagt. Der Anwalt des Mannes wittert dahinter politische Günstlingswirtschaft.

Der Dornbirner Andreas Scherer hat die Landwirtschaftsschule absolviert und würde nun gerne Obstbäume anpflanzen. Doch das dafür notwendige landwirtschaftliche Grundstück in Dornbirn darf er nicht kaufen. Zwar ist er sich mit dem Verkäufer des Grundstücks einig, jedoch untersagen Grundverkehrs-Ortskommission und Landes-Grundverkehrskommission den Kauf. Begründung: Scherer fehle die praktische Berufserfahrung. Zudem sei - entgegen der Ansicht von drei unabhängigen Gutachern - der Obstanbau in seinem Falle nicht rentabel.

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Im Video zu sehen: Josef Moosbrugger (Grundverkehrskommission), Martin Rützler (Rechtsanwalt), Andreas Scherer (will Obstbäume pflanzen), Rudolf Holzer (Grundstücksbesitzer) Gernot Hämmerle (ORF-Redakteur); Beitrag von Gernot Hämmerle, Götz Wagnerm, Ingo Hammerer

Rechtsvertreter spricht von „riesiger Frechheit“

Martin Rützler, der Rechtsvertreter von Andreas Scherer, erachtet „die ganze Angelegenheit als riesige Freiheit“. Auf der einen Seite sei vom Bauernsterben die Rede und auf der anderen Seite würden Junglandwirten wie seinem Mandanten Ankäufe verweigert, obwohl dieser über eine abgeschlossene Ausbildung an der landeseigenen Landwirtschaftsschule verfüge.

Rützler: „Offensichtliche Befangenheit“

Rützler vermutet hinter dieser Entscheidung politische Günstlingswirtschaft: In der Dornbirner Ortkommission sitze nämlich ein ÖVP-Stadtvertreter, der das umstrittene Grundstück selbst gerne zu einem billigeren Preis kaufen würde.

Rützler ortet in diesem Fall „eine offensichtliche Befangenheit“: Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbruger sitze mit besagtem Landwirt gemeinsam in der ÖVP-Fraktion Dornbirn und habe bei der Landes-Grundverkehrskommission gegen den Kauf mitgestimmt.

Moosbrugger: Keine Befangenheit

Moosbrugger ist sich indes keiner Schuld bewusst. Allein die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei könne nicht zum Anlass genommen werden, daraus eine Befangenheit abzuleiten.

Andreas Scherer bekämpft die Entscheidung, der Fall liegt nun beim Unanbhängigen Verwaltungssenat (UVS).