Änderung der Landesverfassung beantragt

Der Rechtsausschuss des Landtags hat am Mittwoch einstimmig einen Antrag auf Änderung der Landesverfassung beschlossen. Ziel ist, das Bekenntnis zu direkter Demokratie und Bürgerbeteiligung zu verankern.

Geändert werden sollen die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die direkte Demokratie und die Weisungsfreiheit des Kinder- und Jugendanwalts. Mit der nun auch formal-rechtlichen Weisungsfreiheit geht ein alter Wunsch der Kinder- und Jugendanwaltschaft nach völliger Unabhängigkeit von der Verwaltung in Erfüllung, die Jugendanwaltschaft wird dadurch aufgewertet.

Verfassungsrechtliche Absicherung der Bürgerräte

Die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit ist ein viele Jahre schon diskutiertes Element der Bundesstaatsreform - sie wird mit 1. Jänner kommenden Jahres eingerichtet; in Vorarlberg wird das Verwaltungsgericht in Bregenz den derzeitigen Unabhängigen Verwaltungssenat in Bregenz ersetzen. Mit einem neuen Absatz 4 im Artikel 1 der Landesverfassung wird das Bekenntnis zu direkter Demokratie und Bürgerbeteiligung verankert, und damit auch die versprochene verfassungsrechtliche Absicherung der Bürgerräte.

Die Bürgerräte sollen ein Mittel sein, um der in der Bevölkerung vorherrschenden Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. So ist in den kommenden Monaten bereits ein weiterer Bürgerrat zum Thema Bildung geplant.

Bürgerrat: Richtlinie soll erarbeitet werden

Am Mittwochvormittag nun wurde im Rahmen des Rechtsausschusses der Antrag auf Änderung der Landesverfassung einstimmig beschlossen.

Zudem soll im Landtag eine Richtlinie erarbeitet werden, die festlegt, wie die Durchführung eines Bürgerrats künftig zu gestalten ist. Wird der Antrag und die damit verbundene Verfassungsänderung in der kommenden Landtagssitzung im Februar einstimig bestätigt, wäre das übrigens erstmalig in Europa.