Mehr Strafen durch Integrationsvereinbarung

In Vorarlberg ist die Zahl der Strafen wegen Nichterfüllung der Integrationsvereinbarung stark gestiegen. Grund dafür dürfte die Verschärfung der Bestimmungen vor eineinhalb Jahren sein, heißt es aus dem Landhaus.

Waren es bisher „eine Handvoll Strafen im Jahr“, so sind seit Beginn des Vorjahres bereits 48 Verfahren wegen Nichteinhaltung der Intgrationsvereinbarung in Vorarlberg eingeleitet worden. Die Bandbreite sei groß, sagt Gernot Längle, Abteilungsleiter für Inneres im Landhaus: Einige Migranten haben noch gar nichts zur Erfüllung der Vereinbarung getan. Andere haben die Vereinbarung „nur“ später als vorgegeben erfüllt.

Deutschkenntnisse bereits bei Einreise erforderlich

Nähere Informationen zur Integrationsvereinbarung finden Sie hier.

Der starke Anstieg der Verfahren dürfte direkt mit der Verschärfung der Integrationsvereinbarung Mitte des Vorjahres zusammenhängen: Denn unter anderem müssen die meisten Migranten aus dem Nicht-EU-Raum jetzt schon bei der Einreise einfache Redewendungen in Deutsch beherrschen. Zusätzlich wurde der Zeitraum für das Erreichen der nächsthöheren Sprachstufe stark verkürzt.

Die Anbieter von Deutsch-Sprachkursen spüren indes das größere Interesse an ihren Angeboten: So kommen Ausländer bereits mit einem Touristen-Visum ins Land und absolvieren den Basiskurs, sagt Christa Tschofen vom WIFI Dornbirn.

AK begrüßt verpflichtende Deutschkurse

Für Franz Valandro vom Bildungscenter der Arbeiterkammer ist die Verpflichtung zum Deutsch-Unterricht prinzipiell gut. Denn so würden auch Menschen die Kurse besuchen, die sich sonst nicht trauen würden oder es gar nicht dürften. Insgesamt seien die Ergebnisse der Sprachkurse relativ gut, sagt Tschofen. Allerdings würden sich viele Migranten wünschen, dass sich das Land stärker an den Kosten für die Kurse beteilige.

Bei Nichterfüllung: 70 Euro Strafe

Insgesamt haben im Jahr 2011 in Vorarlberg 807 Personen die Integrationsvereinbarung erfüllt. 103 Personen waren von der Erfüllung ausgenommen. Dabei handle es sich um Kinder, alte oder kranke Menschen, sagt Längle. Heuer haben bis Ende September 399 Migranten die Vereinbarung erfüllt, 215 Personen wurden befreit. Die Strafen für die Nichterfüllung betragen mindestens 70 Euro.

Der in zwei Jahren vorzuweisende 300-stündige Deutschkurs für das Niveau „A 2“ kostet beim WIFI 755 Euro. Ein großer Teil der Kosten kann bei einem schnellen Abschluss vom Staat zurückerstattet werden. Zum Teil fördern auch Unternehmen den Kursbesuch ihrer Mitarbeiter oder bieten eigene Kurse an, sagt Tschofen.

Ratenzahlung im AK-Bildungscenter möglich

Beim Bildungcenter der Arbeiterkammer komme man sozial schwächeren Migranten etwa durch die Möglichkeit zur Ratenzahlung entgegen, sagt Valandro.

Für türkische Migranten gibt es nach Erkenntnissen des Europäischen Gerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes zum Teil eine Ausnahmeregelung für die Interationsvereinbarung. Dies habe aber nicht dazu geführt, dass nun weniger türkische Migranten in den Kursen sitzen, sagt Tschofen.

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