SS-Tätowierung gezeigt: 20-Jähriger verurteilt

In Feldkirch ist am Donnerstag ein 20-Jähriger wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einem Jahr unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Aus einer früheren Verurteilung kommen vier bedingt ausgesprochene Monate hinzu.

Der Bauarbeiter aus Bregenz hat nach Ansicht des Schwurgerichts seine SS-Tätowierung zur Schau gestellt.

Der vierfach einschlägig vorbestrafte Mann fuhr im Juli 2012 mehrfach mit dem Zug zu seiner Arbeitsstelle. Wegen des warmen Sommerwetters trug der junge Mann kurze Hosen. Als er während der Zugfahrt einschlief, kam auf seinem rechten Unterschenkel eine Tätowierung mit SS-Runen zum Vorschein. Diese habe er sich im Alter von 16 Jahren stechen lassen, so der Angeklagte. Er wusste, dass das Zeigen von NS-Symbolen verboten ist. Zu jenem Zeitpunkt war bereits ein Strafverfahren wegen einer ähnlichen Sache anhängig.

Verteidiger: Kein demonstratives Herzeigen

Der Verteidiger des jungen Mannes versuchte die Tat abzuschwächen: Es sei im Sommer eben heiß gewesen, daher habe sein Mandant an jenen Tagen eine kurze Hose angehabt, im Zug habe er geschlafen - von einem demonstrativen Herzeigen der SS-Runen, um damit andere zu beeinflussen, könne keine Rede sein.

Der Anwalt des Angeklagten erklärte, sein Mandant wolle sich die Nazi-Tätowierung auch bald von einem Tätowierer übermalen lassen. Es sei nur schwierig, einen entsprechend guten Tätowierer zu finden. Dem entgegnete der Staatsanwalt: Das sei nicht glaubwürdig, der 20-Jährige habe von Juli, als er nach der Zugfahrt angezeigt worden war, bis jetzt knapp ein halbes Jahr lang Zeit gehabt. In dieser Zeit hätte man, wenn man wirklich wolle, sehr wohl einen passenden Tätowierer finden können.

Rechtsradikale Gegenstände gefunden

Wie das Beweisverfahren ergab, hat der 20-Jährige offenbar jedoch sehr wohl eine rechtsradikale, nationalsozialistische Gesinnung: Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei eine Fahne der Skinheadbewegung „Blood and Honour“, einen Wehrmachts-Stahlhelm sowie rechtsradikale Lieder am Computer.

Zu seiner Gesinnung verweigerte der junge Mann allerdings sämtliche Antworten, auch wenn er generell die Tat zugab. Von einem reumütigen Geständnis könne daher keine Rede sein, betonte der leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele. Es fehle an der Distanzierung von dieser Ideologie.

Gericht schloss Fußfessel aus

Mildernd wurde dem Angeklagten angerechnet, dass er ein junger Erwachsener ist. Erschwerend waren unter anderem vier einschlägige Vorstrafen. Diesmal muss er jedenfalls ins Gefängnis: Die Möglichkeit einer Fußfessel hat das Gericht ausgeschlossen.

Der Bregenzer wurde zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt. Zudem widerrief das Gericht eine bedingt ausgesprochene Strafe von vier Monaten aus einer früheren Verurteilung, demnach muss der Mann für 16 Monate ins Gefängnis. Der Schuldspruch der Geschworenen war einstimmig, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit - das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dessen 17-jähriger Bruder war übrigens vor drei Wochen ebenfalls wegen Wiederbetätigung verurteilt worden.