Steuerhinterziehung: Gastwirte verurteilt

Am Landesgericht Feldkirch sind am Dienstag in getrennten Prozessen zwei Gastwirte wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung zu Geldstrafen verurteilt worden. Beide haben die Straftaten gestanden. Nur ein Urteil ist rechtskräftig.

Am Dienstag wurde ein 38-jähriger Gastwirt aus dem Rheintal wegen Abgabenhinterziehung von 280.000 Euro schuldig gesprochen. Die Steuerhinterziehung erstreckte sich laut Staatsanwaltschaft von 2004 bis 2010. Dafür wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 120.000 Euro verurteilt.

Laut Richterin lag ein Geständnis des Beschuldigten vor, ebenso eine teilweise Schadenswiedergutmachung. 90.000 Euro Geldstrafe wurden auf Bewährung ausgesprochen, 30.000 Euro als unbedingte Strafe, die muss der Verurteilte tatsächlich bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Rechtsmittel eingelegt.

Montafoner Gastwirt rechtskräftig verurteilt

Gleichzeitig wurde ein Gastwirt aus dem Montafon - in einem Parallelprozess am Landesgericht Feldkirch - wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Der 50-Jährige gab zu, dem Finanzamt Einkommens- und Umsatzsteuer über einen Zeitraum von 2005 bis 2011 vorenthalten zu haben. Es ging um 141.000 Euro, 13.000 Euro davon waren versuchte Steuerhinterziehung.

Der Angeklagte gab an, er wollte den Warenschwund in seinen Gaststätten durch das Nichtbezahlen von Steuern ausgleichen. Er verbuchte weder den Einkauf von Getränken, noch den Erlös. Der Richter sagte in der Urteilsbegründung, es sei selten, dass ein Unbescholtener Steuerhinterziehung in dieser Höhe gestehe.

Der Gastwirt wurde zu 48.000 Euro Geldstrafe verurteilt, wovon er 24.000 Euro als unbedingten Teil der Strafe zu zahlen hat. Für die andere Hälfte der Geldstrafe wurde eine Probezeit von drei Jahren gewährt. Der Wirt nahm das Urteil an. Ob aus Verwirrung oder Nervosität, verabschiedete er sich mit einem „Dankeschön“ aus dem Gerichtssaal und reichte der sichtlich überraschten Staatsanwältin die Hand.

Strafe wird in zwölf Raten gezahlt

Der Richter sagte im Prozess des Montafoners, er sei mit der Strafe im unteren Drittel des Strafmaßes geblieben. Unbescholtenheit, Geständnis und Schadenswiedergutmachung wirkten sich mildernd auf die Strafe aus. Vereinbart wurde eine Ratenzahlung von 2.000 Euro in zwölf Raten. Wenn er zwei Raten in Rückstand gerate, werde die Gesamtstrafe umgehend fällig, warnte der Richter den Wirt. Außerdem muss der Verurteilte die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

Zwei Verfahren - zwei Richter - zwei Strafen

In beiden Fällen handelt es sich um Abgabenhinterziehung in beträchtlicher Höhe. Bei 280.000 Euro Abgabenhinterziehung bleibt am Ende eine unbedingte Strafe von 30.000 Euro, bei 141.000 Euro Abgabenhinterziehung (davon 13.000 als Versuch) liegt die unbedingte Strafe bei 24.000 Euro.

Warum ähnlich hohe unbedingte Geldstrafen bei doch weit auseinanderklaffenden Schadenssummen herauskommen, erklärt sich durch eine Gesetzesnovelle. Seit 2011 darf vom Gericht nur mehr die Hälfte der Strafe auf Probe nachgesehen werden. Im Fall des Montafoners ging die Abgabenhinterziehung bis November 2011. Damit gelten für ihn die strengeren, neuen Gesetzesbestimmungen.

Der Gastwirt aus dem Rheintal hinterzog Steuern in den Jahren 2004 bis 2010. Beim ihm kam das alte Gesetz zur Anwendung. Vor der Novellierung war es möglich, fast die gesamte Geldstrafe auf Probe auszusprechen, erläutert der Innsbrucker Finanzstrafrechts-Experte Andreas Scheil.