Wegen Verhetzung im Internet verurteilt
Laut dem Richterspruch muss er 2.700 Euro Strafe bezahlen, weitere 2.700 Euro wurden auf Bewährung ausgesprochen. Der Strafrahmen reicht bei Verhetzung bis zu zwei Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Benutzer zeigte Angeklagten an
„Ich hätte eine einfache Lösung. Die auffälligen jungen Türken sollen in einen Benimmkurs gehen“, postete der Mann, der selbst ausländische Wurzeln hat, im Internet. „Die Türken sind ein Schandfleck in Vorarlbergs Bild“, führte er weiter aus. Er nannte türkische Einwanderer „ungebildete Analphabeten“ und einen „Scheißhaufen“. Er forderte sogar ein „Türkenverbot“. Ein Benutzer zeigte den Beleidiger an, daraufhin wurde die Kriminalpolizei tätig.
Angeklagter zeigte Reue
Zur Verhandlung erschien der Facharbeiter reumütig. Dass man im Internet nicht so anonym ist, wie viele glauben, überraschte ihn. Kleinlaut räumte er ein, dass seine Äußerungen dumm, verallgemeinernd und falsch waren. „Ich hätte das so nicht sagen dürfen“, sah er im Prozess ein. Bisher war der Mann noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten.