„Schlag gegen Religionsfreiheit“ geortet

Die Islamische Religionsgemeinschaft in Bregenz erachtet die Entscheidung von Landeshauptmann Markus Wallner, medizinisch nicht begründetete Beschneidungen von Minderjährigen vorläufig auszusetzen, als „Schlag gegen die Religionsfreiheit“.

Gerade Österreich, das eine vorbildliche und auf höchster Ebene gefeierte Gesetzgebung bezüglich der Anerkennung des Islam habe, sollte beim Thema Beschneidung seine angestammte Toleranz fortführen und nicht durch überstürzte Entscheidungen die gerade noch festlich empfangenen muslimischen Würdenträger vor den Kopf stoßen, fordert Mohamed Elghazzali von der Islamische Religionsgemeinschaft.

Wieder einmal sei, ohne auch nur ein Wort mit muslimischen Amtsträgern zu reden, per Vorschrift und Verbot über einen wichtigen Teil der islamischen Glaubensvorstellung verfügt worden, beklagt Elghazzali.

Bernhard: Warten auf Antwort aus Justizministerium

Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP) will dennoch auf den offiziellen Antwortbrief des Justizministeriums auf die Vorarlberger Anfrage zur strafrechtlichen Relevanz warten. Die Durchführung religiöser Beschneidungen in Landesspitälern ist aus seiner Sicht in Ordnung, sofern deren juristische Unbedenklichkeit bestätigt worden sei.

Im Justizministerium in Wien zeigte man sich am Mittwoch über die Anfrage aus Vorarlberg ein wenig überrascht: Religiöse Beschneidungen seien in Österreich erlaubt, so Sektionschef Christian Pilnacek im Ö-Eins-Journal, sie stellten keinen Straftatbestand dar. Er ortet Pilnacek keinen legistischen Handlungsbedarf.

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