Fünf Jahre Haft wegen Anlagebetrug

Ein 52-jähriger Vorarlberger ist am Donnerstagabend am Landesgericht Feldkirch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es nach zweitägiger Verhandlung als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen 2006 und 2009 mehr als 300 Anleger um über drei Millionen Euro vorsätzlich betrogen hat. Den Opfern wurden zwei Millionen Euro an Entschädigung zugesprochen. Staatsanwalt Markus Fußenegger meldete Strafberufung an.

Wegen Fluchtgefahr festgenommen

Der 52-Jährige wurde noch im Gerichtssaal aufgrund von Fluchtgefahr festgenommen, sehr zum Missfallen von Verteidiger Martin Mennel. Der Rechtsanwalt verwies auf die geordneten Verhältnisse seines Mandanten und auch darauf, dass er bisher zu jedem Termin erschienen sei. Richterin Christine Gstrein sah aufgrund des Umstands, dass sich durch Fußeneggers Einspruch die Strafe noch erhöhen könnte, jedoch die Gefahr einer Flucht des 52-Jährigen gegeben.

Verweis auf manisch-depressiven Geschäftsfreund

Der Mann hatte sich in dem Verfahren von allem Anfang an nicht schuldig bekannt. „Ich habe meine Kontrollpflichten grob vernachlässigt und eine Menge Menschen um ihr Geld gebracht. Aber ich bin kein Betrüger“, stellte der Vorarlberger fest. Er sei selbst seinem Geschäftsfreund auf den Leim gegangen - wie sich herausstellte, litt dieser im Tatzeitraum unter einer manisch-depressiven Erkrankung und wurde deshalb - da schuldunfähig - nicht angeklagt.

„In einer manischen Phase glaubt man, man sei unsterblich und ist von allem begeistert“, sagte der Mann als Zeuge. Projekte, die die beiden Männer umsetzen wollten, betrafen etwa zwei Hotels, Spezialimprägnierungen oder Unterfangen im Bereich Photovoltaik.

„Klassisches Schneeballsystem“

Der Angeklagte gab vor Gericht allerdings zu, Bilanzen manipuliert und Fremd- als Eigenkapital ausgegeben zu haben, um die Überschuldung des Unternehmens zu vertuschen. Er habe an die Projekte geglaubt. Staatsanwalt Fußenegger sprach seinerseits von einem klassischen Schneeballsystem.

Der Senat kam schließlich zu der Überzeugung, dass der Angeklagte die Anleger getäuscht hat. Der Unbescholtenheit des Mannes als Milderungsgrund standen erschwerend die hohe Schadenssumme sowie der lange Tatzeitraum gegenüber. Mit der fünfjährigen Haftstrafe wurde der Strafrahmen zur Hälfte ausgeschöpft. Verteidiger Mennel erbat Bedenkzeit.