Antikorruptionssenat fällte erste Entscheidung

Am Montag hat der Fachsenat gegen Korruption und Amtsmissbrauch unter Vorsitz des Vorarlbergers Eckart Ratz seine erste Entscheidung gefällt: Ein Finanzbeamter, der das Melderegister zur Adressensuche für Hochzeitseinladungen benutzte, wurde freigesprochen.

Richter Eckart Ratz

APA/G. Hochmuth

Eckart Ratz.

Seit der Vorarlberger Eckart Ratz Präsident des Obersten Gerichtshofes (OGH) ist, wird das Gericht intern neu ausgerichtet. Ratz war es besonders wichtig. ein Zeichen gegen Korruption und Amtsmissbrauch zu setzen. So wurde Anfang März ein eigener Fachsenat eingerichtet, der in diesen sensiblen Bereichen die höchstgerichtlichen Entscheidungen trifft.

Senat als „dogmatische Notwendigkeit“

Am Montagvormittag kam der Senat 17 des Obersten Gerichtshofes unter dem Vorsitz von Ratz zum ersten Mal zusammen. Der Vorarlberger hatte sich sehr für diesen Senat eingesetzt. Dieser sei eine ‚dogmatische Notwendigkeit‘. Gerade in Fällen von Korruption und Amtsmissbrauch müsse der Oberste Gerichtshof eine Leitjudikatur schaffen um klare Grenzen zwischen strafbarem und straflosem Verhalten zu ziehen, so die Idee von Ratz. Das gelte besonders für staatliche Amtsträger.

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Außerdem wollte man in einem Bereich, in dem die Bevölkerung durch diverse Fälle verunsichert wurde, etwas tun, erläutert Ratz: Der Oberste Gerichtshof habe ganz klar die Aufgabe, Unklarheiten so zu beseitigen, dass die Appellfunktion des Strafrichters funktioniere. Deshalb seien die Richterkollegen mit dem Vorschlag an ihn herangetreten, einen Spezialsenat zu bilden, der sich spezifisch mit diesen Deliktstrukturen auseinandersetze und gegenüber der Allgemeinheit klarstelle, was Sache sei.

Adressen in Melderegister recherchiert

Beim Fall, der am Montag behandelt wurde, ging es um eine Entscheidung im Bereich des Amtsmissbrauches. Ein Wiener Finanzbeamter wollte für seine Hochzeitseinladungen Adressen recherchieren und rief das zentrale Melderegister ab, was ihm für private Zwecke untersagt ist. Dafür wurde er in erster Instanz zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Der neue Senat des Obersten Gerichtshofes sprach den Finanzbeamten nun aber rechtskräftig frei. Es handle sich hier - so Pressesprecher Frederick Lendl - zwar eindeutig um einen Befugnismissbrauch. Für eine Verurteilung hätte der Finanzbeamte aber auch den Vorsatz haben müssen, jemanden schädigen zu wollen. Dieser Vorsatz habe aber gefehlt und zudem wurde niemand geschädigt, weshalb es zu einem rechtskräftigen Freispruch kam.