Skischule Zürs zieht vor das Höchstgericht

Die Skischule Zürs will ihren Rechtsstreit um die Selbstständigkeit von Skilehrern mit Hilfe eines Gutachtens und einer Bestätigung der GKK aus dem Jahr 2005 vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof gewinnen.

Zuletzt hatte das Sozialministerium der Vorarlberger Gebietskrankenkasse im Streit um die Versicherungspflicht von Skilehrern Recht gegeben. Die Skischule Zürs will sich aber nicht geschlagen geben und den Bescheid des Sozialministeriums bekämpfen. Der Bescheid besagt, dass sich Skilehrer wie Angestellte bei der Gebietskrankenkasse (GKK) versichern müssen. Die Skilehrer beharren auf ihrer Selbstständigkeit und ziehen vor den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof.

Skischule rechnet mit guten Chancen

Die Skischule Zürs rechnet aus zwei Gründen mit guten Chancen vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof: Einmal habe die Gebietskrankenkasse selbst vor sieben Jahren bestätigt, die Neugründung der Skischule als Kommanditgesellschaft sei in Ordnung. Damals wurden alle Landes- und staatlich geprüften Skilehrer Miteigentümer der Skischule. Man habe es Schwarz auf Weiß, dass es sich um kein Umgehungsmodell handele, argumentierte Skiischulleiter Martin Kefer.

Zum zweiten verfüge die Skischule über ein entsprechendes Gutachten eines renommierten Verfassungsjuristen. Die Gebietskrankenkasse hatte zuletzt ihre Berufung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes gewonnen, der noch den Argumenten der Skischule gefolgt war. Für die GKK sei es eine klare Sache, dass Skilehrer beitragspflichtige Dienstnehmer sind, so Obmann Manfred Brunner.

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