Testamente: Ratz bekennt sich nicht schuldig

Am Dienstagnachmittag ist im Testamentsfälscherprozess am Landesgericht Salzburg die angeklagte Richterin Kornelia Ratz vernommen worden. Sie bekennt sich nicht schuldig. Für sie sei eine solche Tat nicht mit ihrer Wertehaltung zu vereinbaren.

Ratz sprach am Dienstagnachmittag von einer schweren Situation, denn die gegen sie erhobenen Vorwürfe schmerzen sie sehr. Es sei nicht leicht mit dieser Belastung umzugehen und sie habe mit der Sache nichts zu tun, sagte die Richterin. Es läge ihr fern, so Richterin Ratz, überhaupt so eine Tat zu begehen, denn das würde ihrer Wertehaltung widersprechen. Dass sich ihre Tante und ihre Mutter um den Erblasser gekümmert haben, hätte auch nie die „Belohnung“ durch ein Testament gerechtfertigt.

Testament: Ratz war von der Richtigkeit überzeugt

Sie habe dieses Verlassenschaftsverfahren nicht unbedingt übernehmen wollen, denn sie habe so etwas noch nie vorher gemacht, erklärte Ratz. Sie schilderte aber, dass sie von der Richtigkeit des Testaments des im Jahr 2004 verstorbenen 89-jährigen, geistig behinderten Wilhelm M. ausgegangen sei, in dem ihre Mutter und ihre Tante als Erben bedacht worden sind. Sie habe aber gedacht, dass ihr entfernter Verwandter die Legate zugunsten von zwei weiteren Frauen in der Zeit des Nationalsozialismus unter Zwang gemacht habe, damit er nicht Opfer des Euthanasie-Programms werde.

„Ich wollte mit dem nationalsozialistischen Konstrukt nichts zu tun haben. Die zwei Legatarinnen waren für mich Euthanasie-Gewinnler“, sagte Ratz. Sie habe herausgefunden, dass die beiden Frauen Anhängerinnen des Nationalsozialismus gewesen seien. „Das war mir sehr zuwider.“ Deshalb habe sie eine Teilanfechtung der Verlassenschaft machen wollen.

Als sie erfuhr, dass der mitangeklagte 49-jährige Angehörige von Jürgen H. über eine Vollmacht über einen „Erben“ (der sich als Scheinerbe herausstellte, Anm.) aus dem Legat verfügte, bot sie dem Angehörigen bei einem privaten Treffen Geld für eine Verzichtserklärung an. Sie überwies 23.000 Euro, forderte den Betrag aber zurück, als sie von der Testamentsaffäre erfahren hatte. Die Summe wurde ihr dann tatsächlich zurücküberwiesen.

„Das ist ja der Supergau“

Als die Testamentsaffäre aufflog, sei sie konstaniert gewesen, weil sie sich nicht habe vorstellen können, dass am Gericht gefälscht werde. Ein größeres Verbrechen könne sie sich nicht vorstellen. Ihre Worte damals gegenüber ihren Kolleginnen seien gewesen: „Das ist ja der Supergau.“ Noch mehr überrascht sei sie gewesen, als sie erfahren habe, dass auch ihr betreffendes Testament eine Fälschung ist.

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Video: Vorarlberg-heute-Beitrag von ORF-Redakteur Bernhard Stadler.

Bruder von Jürgen H. bekennt sich schuldig

Der Bruder des Hauptangeklagten Jürgen H., Markus H., bekannte sich am Dienstag schuldig. Sein Bruder habe ihn gefragt, ob er nicht einen Scheinerben finden könne. Als er diesen gefunden habe, habe Richterin Ratz auf ihn Druck ausgeübt und gefordert, dass er auf seinen rechtlichen Anspruch auf diesen Erbteil verzichten solle. Dafür habe ihn Ratz 23.000 Euro in bar bezahlt. Als dann die Testamentsaffäre aufflog, habe Ratz dieses Geld dann wieder zurückgefordert. Er habe es dann vor kurzem zurückgezahlt.

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