Testamentsaffäre: Ende des 2. Prozesstages

In Salzburg stand der zweite Tag beim Testamentsprozess ganz im Zeichen der ersten Einvernahmen der Angeklagten. Der Hauptangeklagte ist voll geständig. Andere Beschuldigte beteuern ihre Unschuld.

Fast den ganzen Vormittag lang hat Richter Andreas Posch den Hauptbeschuldigten Jürgen H. befragt. Dieser bekannte sich schuldig. Jürgen H. sagte, es sei ihm bewusst, dass eine hohe Freiheitsstrafe auf ihn zukomme. Er sprach sich aber gegen die von Mitangeklagten aufgeworfene Einzeltätertheorie aus.

Treffen im Sozialraum mit viel Alkohol

Zur Sprache kamen auch jene Treffen im Sozialraum des Gerichts, bei denen über mögliche Erbschaften und alleinstehende alte Personen gesprochen worden sein soll. Diese habe es gegeben, bestätigte der Angeklagte. Dabei sei auch immer viel Alkohol geflossen. Des weiteren führte Jürgen H. aus, dass er den Generalschlüssel des Gerichts in Dornbirn besaß und somit überall Zugang hatte.

Vorwürfe bestritten

Zwei weitere Angeklagte, ehemalige Arbeitskollegen, die von Jürgen H. schwer belastet werden, stritten sämtliche Vorwürfe ab. Es sei ihnen unklar, warum Jürgen H. sie derartig belaste.

Immobilienhändler als Scheinerbe

Ein Immobilienhändler sagte vor Gericht aus, dass er als Scheinerbe eingesetzt wurde. Er habe sich dazu zur Verfügung gestellt. Mit dem „geerbten“ Geld habe er drei Wohnungen gekauft und in Wertpapiere investiert. Wenn Gras über die Sache gewachsen wäre, hätten sie das Geld geteilt.

Geschwister ebenfalls angeklagt

Angeklagt sind auch die Geschwister von Jürgen H., die er als Erben eingesetzt haben soll. Seit dem Auffliegen der Testamentsfälschungen sei der Kontakt zu einem Bruder abgebrochen - das beträfe aber keineswegs das Verhältnis zu seinen anderen Geschwistern, so der Hauptangeklagte bei seiner Vernehmung. In diesem Zusammenhang legt die Lebensgefährtin des Hauptangeklagten Jürgen H. wert auf die Feststellung, dass sie in der Testamentsaffäre weder Beschuldigte noch Angeklagte ist.

Kurt T.: „Verlogene Verteidigungstaktik“

Kurz vor Dienstagmittag begann schließlich die Befragung des ehemaligen Gerichtsbediensteten Kurt T. Dieser bezeichnete die Aussagen von Jürgen H. als „Spinnerei“ und „verlogene Verteidigungstaktik“. Es habe zwar, wie Jürgen H. behauptet hatte, bei ihm im Zimmer eine Flasche Schnaps gegeben. Die habe es aber in jeder Abteilung gegeben und bei offiziellen Anlässen - wie Geburtstagen - habe man auch getrunken. Das sei aber normal.

Kurt T. verwies auch auf eine Hausdurchsuchung bei ihm, bei der die Polizei nichts gefunden habe. Er habe eine kleine Tochter und es gäbe überhaupt keinen Grund, warum er sich und sie durch solche Taten in Gefahr bringen solle. Der Angeklagte betonte auch, er habe Vertrauen in das Gericht und sei überzeugt, dass er seine Unschuld beweisen könne.

Freigabe der beschlagnahmten Gelder

Am zweiten Prozesstag rund um die Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn haben die zuständigen Anwälte der Angeklagten der Freigabe der beschlagnahmten Gelder zugestimmt. Die Beschlagnahmung der Gelder wird aufgehoben. Es geht um jene eingefrorenen Gelder, die im Zuge der Ermittlungen sichergestellt wurden.

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