Wirbel um Urteil bei HIV-Prozess

Die Vorarlberger Aidshilfe wirft dem am Landesgericht Feldkirch tätigen Richter Othmar Kraft Verunsicherung vor. Dieser hatte in einer Urteilsbegründung erklärt, dass auch bei der Verwendung von Kondomen ein HIV-Ansteckungsrisiko bestehe.

Am Montag wurde am Landesgericht ein 17-Jähriger zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Er soll ein 16-jähriges Mädchen beim Sexualkontakt über seine HIV-Infektion im Unklaren gelassen haben. Jetzt sorgt die Urteilsbegründung des Richters für Aufregung bei der Vorarlberger Aidshilfe.

In dieser meinte der Richter unter anderem, dass das Verhalten des 17-Jährigen auch dann strafbar gewesen wäre, wenn er ein Kondom verwendet hätte. Auch in diesem Fall bestehe nämlich ein Ansteckungsrisiko mit dem HI-Virus.

Sexualverkehr mit HIV-Infizierten mit Kondom straffrei

„Völlig falsch“, heißt es dazu von Seiten der Aidshilfe Vorarlberg, die dem Richter Verunsicherung vorwirft.

Zum einen müssten auch Richter wissen, dass richtig verwendete Kondome vor Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten schützen, so Aidshilfe-Leiterin Renate Fleisch. Zum anderen sei klar geregelt, dass Sexualverkehr einer HIV-infizierten Person mit einer nicht HIV-infizierten Person straffrei sei. Nämlich dann, wenn ein Kondom verwendet wird.

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