Prozess um Quälen von Kindern: Freisprüche

Am Landesgericht Feldkirch sind zu Mittag ein Unterländer und seine Lebensgefährtin vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs und Quälens Unmündiger freigesprochen worden. Das Mädchen hatte ihren Stiefvater zu Unrecht beschuldigt.

Die Frau hatte vor Gericht gestanden, ihre Kinder manchmal an den Haaren gezogen zu haben. Der Mann - der Stiefvater der Kinder - wies hingegen alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.

Die Tochter hatte angegeben, der Lebensgefährte ihrer Mutter habe sich nachts wiederholt in ihr Zimmer geschlichen und sie dort sexuell missbraucht.

Im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass die Tochter die Vorwürfe gegen den 46-Jährigen nur erfunden hatte. Grund dafür war offenbar, dass ihre Mutter den Mann heiraten wollte. Damit schien für das Mädchen jede Chance auf eine Versöhnung ihrer leiblichen Eltern unmöglich.

Kinder „hochgradig sozial gestört“

Auch vom Vorwurf der körperlichen Gewalt gegenüber den Kindern wurden der 46-Jährige und seine Partnerin freigesprochen. Laut Anklage sollen die Kinder wiederholt geschlagen worden sein. Die Frau meinte dazu, ihr sei gelegentlich „die Hand ausgerutscht“, sie sei mit den Kindern überfordert gewesen.

Die Überforderung der Eltern erkannte auch das Gericht an. Die Kinder seien hochgradig sozial gestört. Die Minderjährigen seien etwa nicht zum Essen verdorbener Lebensmittel gezwungen worden. Vielmehr hätten sie selbst ins Essen gespuckt. Zudem hätten die Kinder aus Faulheit am Computer einfach in die Hose gemacht oder Lebensmittel in der Wohnung reihenweise vergammeln lassen.

Unter diesen außergewöhnlichen Umständen kann laut Richter selbst eine Ohrfeige nicht von vornherein als sadistischer Akt gesehen werden. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.