Prozess um Alkounfall vertagt

Der Prozess nach dem Unfalltod zweier Frauen in Dornbirn wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch vertagt. Im ersten Prozess wurde der Unglücksfahrer zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt.

Im ersten Prozess hatte der Richter geurteilt: Die 70 Stundenkilometer, die der Mann gefahren war, waren zu viel - also ist der Mann schuldig, wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.

Dem Gericht zweiter Instanz war das als Begründung zu wenig. Zu klären sei, ob sich die Überlebenschance der Frauen wesentlich erhöht hätte, wenn der Mann 50 gefahren wäre. 50 km/h, das ist die Geschwindigkeit, die laut Rechtssprechung für eine Nachtfahrt mit Abblendlicht zulässig ist, das wurde im Prozess am Dienstag herausgearbeitet. Hätten die Frauen dann überlebt? Das wird ein gerichtsmedizinisches Gutachten zu klären haben. Wenn nein, hat der Beschuldigte gute Chancen, freigesprochen zu werden.

Zwei Fußgängerinnen zu Tode gefahren

Ein gebürtiger Bregenzer war im März 2011 verurteilt worden, weil er im August 2010 im Rausch in Dornbirn zwei Fußgängerinnen zu Tode gefahren hatte. Das Urteil wurde wegen eines Formalfehlers aufgehoben.

Der 46-jährige Lenker hatte die beiden Frauen gegen Mitternacht mit seinem Wagen erfasst. Er war in die Fußgängergruppe, die auf der Schweizerstraße in Richtung Lustenau unterwegs war, hineingefahren. Ein 29-jähriger Mann konnte noch rechtzeitig von der Straße springen. Eine 49-jährige Bludenzerin und eine 23-jährige Wolfurterin kamen bei dem Unfall ums Leben. Auch ein Hund, den sie mitgeführt hatten, wurde getötet.

Alle Beteiligten schwer alkoholisiert

Ein Alkotest ergab bei dem Lenker einen Wert von 1,56 Promille Alkohol im Blut. Die Getöteten treffe allerdings eine schwere Mitschuld, sagte der Richter beim ersten Verfahren am Landesgericht. Sie seien ebenfalls schwer alkoholisiert gewesen. Wie das Beweisverfahren ergab, gingen alle drei auch in der Mitte der rechten Fahrbahnhälfte, und sie waren wegen ihrer dunklen Kleidung schwer zu erkennen.