Mindestsicherung soll Vorbild sein

Der Verfassungsgerichtshof hat die Vorarlberger Mindestsicherung zum allergrößten Teil für in Ordnung befunden. In einem Punkt gab er den Einwänden von Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda Recht.

Der Volksanwalt zeigt sich erstaunt, dass die Höchstrichter nicht mehr beanstandet haben. Die Höchstrichter gaben ihm nur in einem Punkt Recht, wonach es gesetzwidrig sei, dass Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, die diesen Status vor Jahresbeginn 2017 erlangten, anders behandelt werden können als solche, die den Schutzstatus erst nach dem 1. Jänner bekamen.

Bachmayr-Heyda: Vorarlberger Modell als Muster

Die Vorarlberger Regelung könne nun Muster für eine von der neuen Bundesregierung angestrebte bundesweit einheitliche Mindestsicherung sein. Das sagte Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda zur am Donnerstag bekanntgewordenen Entscheidung des Verfasssungsgerichtshofes. Der sehe die Vorarlberger Regelung - bis auf einen Punkt - als verfassungskonform an.

Die Vorarlberger Mindestsicherung sei eine der besten in Österreich. Es wäre eine Katastrophe, wenn sich die Bundesregierung die viel schlechtere Niederösterreichische Regelung als Vorbild nähme, so der Volksanwalt. Die niederösterreichische Regelung muss vom Verfassungsgerichtshof neuerlich geprüft werden.

Wallner kritisiert Landesvolksanwalt

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) wirft Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda einen „unglaubwürdigen Zick-Zack-Kurs“ bei der Mindestsicherung vor. Er habe der Volksanwalt die gesamte Mindestsicherung beim Verfassungsgerichtshof zu Fall bringen wollen, jetzt, nachdem das gescheitert sei, stelle er sie als Vorbild für eine bundesweite Regelung hin, sagte Wallner im Radio-Vorarlberg-Interview. Das sei wenig glaubwürdig.

Ob die Vorarlberger Regelung bundesweit übernommen werde, sei abzuwarten. Zunächst müsse der Verfassungsgerichtshof im Frühjahr die niederösterreichische Mindestsicherung prüfen.

Bitschi: Regelung „ungerecht“

FPÖ-Integrationssprecher Christof Bitschi bezeichnet das Vorarlberger Modell in einer Aussendung als „ungerecht“. Die Regelung sei nicht geeignet, die Zuwanderung ins Sozialsystem zu stoppen, sondern wirke vielmehr als „Magnet auf Migranten“. Laut Bitschi sind 60 Prozent der Mindestsicherungsbezieher in Vorarlberg Ausländer, zwei Drittel der Ausgaben müssten für Ausländer aufgewendet werden.