Mordprozess: Lebenslange Haft

Mit einem Schuldspruch hat am Dienstag der Mordprozess gegen einen 28-jährigen Mann aus der Dominikanischen Republik geendet. Er soll seine hochschwangere Ex-Freundin in ihrem Bett erdrosselt und danach die Wohnung in Brand gesetzt haben.

Der Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Verteidigung legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Der 28-jährige Kindsvater soll seine hochschwangere Ex-Freundin im November 2015 in ihrer Wohnung in Frastanz (Bez. Feldkirch) im Schlaf erwürgt und danach einen Brand gelegt haben, um die Tat zu vertuschen. Der Angeklagte stritt die Vorwürfe ab.

Mordprozess

ORF

Vier Stunden berieten die Geschworenen am Ende des dreitägigen Prozesses. Mit klarer Mehrheit folgten sie der Anklage in allen Punkten. Neben Mord war der 28-Jährige, bisher unbescholtene Angeklagte, auch wegen Brandstiftung, Schwangerschaftsabbruch und Störung der Totenruhe angeklagt.

Richter spricht von „eiskalter Tat“

Der Richter begründete das Urteil im Detail nicht, sagte aber, angesichts dieser eiskalten und grausamen Tat gebe es keine andere Sanktion als lebenslange Haft. Einer der beiden Verteidiger führte im Schlussplädoyer aus, er glaube den Angaben des Angeklagten, auch wenn ihn manche deswegen wörtlich für „blöd“ halten würden. Der zweite Verteidiger appellierte an die Geschworenen, den Beschuldigten freizusprechen, wenn es einen Zweifel gebe. Die Verteidigung meldete gegen das Urteil Berufung und Nichtigsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) an.

Handydaten sorgten für Aufregung

Am dritten Verhandlungstag standen Zeugenbefragungen sowie die Aussage eines Spezialisten der Polizei auf dem Programm. Der Spezialist sollte klären, ob und wie sicher Bewegungsdaten aus einem abgeschalteten Handy gezogen werden können. Das Gutachten basiert auf Daten des Handys des Angeklagten und soll zeigen, wie er sich in der Tatnacht bewegt hatte. Auf dem Handy war eine APP installiert, die Bewegungen aufzeichnet. Der Gutachter kam zum Schluss, dass diese Daten vom Zeitablauf her mit den Vorwürfen gegen den 28-jährigen Mann zusammenpassten.

Dieses Gutachten könnte eine zentrale Bedeutung im Prozess gehabt haben. Die Reaktionen und Fragen der Verteidigung waren sehr heftig und emotional. Die beiden Anwälte warfen dem Gutachter vor, dass er nur gefilterte Daten bekommen habe und seiner Arbeit deshalb die Grundlagen fehlten. Die Wortgefechte wurden dann so hitzig, dass der Richter die Sitzung unterbrach.

Gericht weist drei Beweisanträge ab

Die Verteidigung des Angeklagten hatte verlangt, dass ein Telekommunikations- und IT-Gutachten berücksichtigt werde. Es sollte beweisen, dass der Tatverdächtige zum Tatzeitpunkt nicht in der Nähe des Tatortes gewesen sei. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Damit werde nur bewiesen, wo das Mobiltelefon gewesen sei, nicht aber der Angeklagte selbst, lautete die Begründung des Richters. Auch ein Lokalaugenschein vor der Wohnung des Angeklagten wurde vom Gericht nicht zugelassen. Eine Zeugin hatte angegeben, dass sie beobachtet habe, wie der 28-Jährige am frühen Morgen der Tatnacht dorthin zurückgekehrt sei.

Feuer sollte Tat vertuschen

Der arbeitslose Angeklagte, der in Liechtenstein wohnt, soll laut Anklage in den frühen Morgenstunden des 4. November 2015 in die Wohnung seiner Ex-Freundin eingedrungen sein und die Schwangere mit bloßen Händen im Schlaf erwürgt haben. Dadurch starb auch das ungeborene Kind. Im Anschluss legte er laut Staatsanwalt Philipp Höfle - offenbar um die Tat zu vertuschen - ein Feuer. Der Leichnam der Frau wurde von den Flammen erfasst.

Keine Beweise gegen den Angeklagten

Direkte Beweise gegen den Angeklagten liegen nicht vor. Weder beobachteten Zeugen die Tat, noch wurden belastende Spuren in der Wohnung der allein lebenden Frau gefunden, die den Täter hätten überführen können. Der 28-Jährige betonte vor Gericht seine Unschuld. Er wurde allerdings von einer Zeugin, die im selben Haus wohnt wie der Angeklagte, schwer belastet.

Am Dienstag sagte sie aus, wahrgenommen zu haben, wie der Angeklagte am 4. November, am Morgen nach der Tat, zwischen 5.00 und 6.00 Uhr mit dem Auto nach Hause gekommen sei. Er habe vor dem Haus geparkt, den Kofferraum geöffnet und etwas herausgenommen. Was es gewesen sein soll, hat die Frau allerdings nicht erkennen können. Sie sei aber ganz sicher, dass es sich bei dem Mann um den Angeklagten gehandelt habe.

Schwangerschaft war offenbar Streitpunkt

Dass der Dominikaner von der Schwangerschaft des Opfers nicht begeistert gewesen war, bestätigten zwei Nachbarinnen der Getöteten. Eine Cousine sprach auch von einem Streit zwischen den beiden. Der Angeklagte habe die werdende Mutter dazu gedrängt, das Kind abzutreiben.

Das Mordopfer habe ihr außerdem erzählt, dass der 28-Jährige zum Ende des Jahres in die Dominikanische Republik zurückkehren wolle und das Kind ihm nun alles vermasseln würde. Der Angeklagte selbst, der zur Zeit der Schwangerschaft seiner Ex-Freundin auch noch eine Beziehung zu einer anderen Frau unterhielt, hatte am ersten Verhandlungstag behauptet, von der Nachricht schockiert gewesen zu sein.

Künftige Alimente seien jedoch kein Problem gewesen, die Schwangerschaft hätte „nicht mein Leben zerstört“, sagte der bisher Unbescholtene aus. Lediglich auf einen Vaterschaftstest habe er bestanden, den die Ermordete auch durchgeführt habe. Der 28-Jährige war noch am Tag der Tat verhaftet worden. Seitdem war er in Untersuchungshaft. Seiner Version zufolge beging ein Bekannter die Tat, um ihm eins auszuwischen, so seine Begründung. Laut Anklage gab es für diese Version keinerlei Hinweise.