Geldwäsche-Verdacht gegen bettelnde Menschen ausgeräumt

Bettelnde Menschen sind offenbar strenger Beobachtung ausgesetzt. Eine Bank zeigte 21 rumänische Staatsbürger nach Geldüberweisungen in die Heimat bei der Staatsanwaltschaft an. Nach drei Ermittlungsverfahren steht nun fest, Geldwäsche gab keine.

Die Ermittlungsverfahren gegen 21 Beschuldigte waren bereits eingestellt, als „Thema“, die Monatszeitung der Vorarlberger Wirtschaftskammer, von einem dubiosen Geldfluss nach Rumänien berichtete. Unter Berufung auf Polizeikreise sprach die Zeitung von 40 Personen, die angeblich allein im November 2015 rund 90.000 Euro an zwei Empfänger in Rumänien bzw. Osteuropa überwiesen hätten. Der Bericht legte gleichzeitig den Verdacht nahe, „dass Bettler ihre gesamten Einnahmen abliefern müssen“ (Zitat „Thema“). Als die Meldung im Juni 2016 erschien, hatte die Staatsanwaltschaft Feldkirch ihre Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Geldwäsche seit Wochen eingestellt.

Staatsanwaltschaft: „Keine Hinweise auf Straftaten“

Der Verdacht auf Geldwäsche hatte sich in Luft aufgelöst. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch fand keinen Hinweis auf kriminelle Taten. Die Überweisungen waren laut stellvertretender Pressesprecherin Ursula Koller, legal. „Das darf jeder“, so Koller. Die Überweisungen waren demnach völlig in Ordnung. Der Verdacht, das Geld könnte aus Straftaten stammen, habe sich nicht erhärtet. Soweit bekannt sei, wurde das Geld mit Gelegenheitsarbeiten und regulären Jobs verdient oder stamme aus Almosen. Es habe keine Vortaten gegeben, somit auch keine Geldwäsche, erläutert Koller.

Falsche Zahlen in der Öffentlichkeit

Details aus drei Ermittlungsverfahren zeigen, dass bisher in der Öffentlichkeit mit falschen Zahlen operiert wurde. Die angezeigten Überweisungen betrugen nicht 90.000 Euro, sondern insgesamt rund 82.000 Euro. Das Geld wurde nicht nur im November 2015, sondern auch in den 18 Monaten zuvor überwiesen. Auftraggeber waren 21 Personen. Die Überweisungen wurden laut Staatsanwaltschaft in Rumänien von zahlreichen Familienmitgliedern, Verwandten und Freunden abgeholt.

Drei Ermittlungsverfahren bis April 2016

Von Juli 2014 bis April 2016 führte die Staatsanwaltschaft Feldkirch drei Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche durch. Die 21 Beschuldigten waren laut Koller „immer andere“: Brüder, Söhne und entfernte Verwandte. Die Staatsanwaltschaft untersuchte zwischen Mai 2014 und November 2015 eine Vielfalt an Überweisungen in unterschiedlicher Höhe. Im ersten Ermittlungsverfahren ging es um insgesamt rund 15.000 Euro, im zweiten um 48.000 Euro und im dritten 18.000 Euro.

Viele Empfänger in Rumänien

Die Überweisungen wurden in Rumänien von unterschiedlichen Empfängern abgehoben: 23 mal hatte ein Beschuldigter Geld an Vater, Lebensgefährtin und einen Freund in Rümänien überwiesen, 15.000 Euro aus sechs Monaten. Alles rechtmäßig erworben, wie Pressesprecherin Koller auch in diesem Fall betont. Selbst kleine Beträge wurden nachvollzogen, etwa 80 Euro, die ein Mann an seinen Bruder geschickt hatte.

Die Empfänger in Rumänien waren entgegen erster Annahmen weit mehr als zwei: Mütter, Schwiegereltern und Verwandte, Freunde. Die Empfänger waren für die Staatsanwaltschaft letztlich unerheblich, nachdem es keine Hinweise auf Vortaten und Geldwäsche gab.

Magda Rädler, vorarlberg.ORF.at

Link: