Klage gegen sechsjährige Skifahrerin abgewiesen

Bei einem Skiunfall mit einem sechsjährigen Mädchen ist eine deutsche Urlauberin schwer verletzt worden. Sie klagte das Kind auf 38.000 Euro Schadenersatz - die Klage wurde Ende Dezember in erster Instanz abgewiesen.

Bei dem Skiunfall lag nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch nur ein vernachlässigbares Mitverschulden des Kindes vor, das dem Mädchen nicht vorgeworfen werden kann, teilte Gerichtpressesprecher Norbert Stütler auf ORF-Anfrage mit. Bei Kindern sei ein entsprechend strengerer Maßstab anzusetzen, sagt Stütler.

Zum Unfall am 8. Jänner 2011 ist bekannt, dass die deutsche Skiurlauberin vor dem Zusammenstoß im Skigebiet Hochhäderich im Schuss die Piste hinuntergefahren sein soll. Die damals Sechsjährige dürfte eine Kurve gefahren sein. Es kam zur Kollision, bei der sich die Klägerin schwere Rücken- und Schulterverletzungen zuzog. Seither könne sie nicht mehr Ski fahren, sagte ihre Anwältin.

Zuvor bereits mit Klage gegen Eltern gescheitert

Die Klägerin wollte, dass das Mädchen 38.000 Euro an Schadenersatz leistet und für allfällige künftige Schäden aus dem Skiunfall aufkommen muss. Sie klagte das Kind, nachdem sie zuvor mit ihrer Klage gegen die Eltern des Kindes gescheitert war. Nun blitzte sie auch mit der zweiten Klage in erster Instanz ab, das Urteil ist aber nicht rechtskräftig.

Der ungewöhnliche Prozess beschäftigt das Landesgericht Feldkirch nun seit einem halben Jahr - mehr dazu in Sechsjähriges Mädchen vor Zivilgericht und Sechsjährige auf 38.000 Euro verklagt.