„Jede vierte Zeugenaussage ist falsch“

Staatsanwälte aus Vorarlberg nehmen alljährlich am Forum der Staatsanwälte in Kössen (Tirol) teil. Der Innsbrucker Rechtsexperte Klaus Schwaighofer präsentierte vor den Staatsanwälten eine Studie, wonach 25 Prozent der Zeugen falsch aussagen.

Wieviel vor Gericht gelogen wird, will eine wissenschaftliche Studie belegen. Jeder vierte Zeuge sage falsch aus, zitiert Rechtsexperte Klaus Schwaighofer von der Universität Innsbruck die Studienergebnisse. Dabei ginge es nicht immer um absichtliche Falschaussagen, sondern auch um die subjektive Wahrnehmung eines Zeugen. Auch Erinnerungslücken seien Fehlerquellen bei der Ermittlung der historischen Wahrheit durch Zeugeneinvernahmen, so Schwaighofer.

Schwaighofer weist darauf hin, dass rechtliche Bestimmungen, die einen modernen Rechtsstaat ausmachen, die Wahrheitserforschung beschränken: „Man darf nicht alles tun, was man tun könnte“. Es gibt den Grundsatz des fairen Verfahrens, Beschuldigtenrechte, Aussagebefreiungen naher Angehöriger und das Folterverbot.

Hohe Wahrscheinlichkeit begründet Urteil

Am Ende eines Strafverfahrens stehe daher immer eine subjektive Wahrheit aus der Sicht des Gerichts, das von einer Wahrscheinlichkeit hohen Grades ausgehe, heißt es in einer Presseaussendung des Justizministeriums zum Abschluss der Tagung. "Die Medien wiederum finden ihre Wahrheit aufgrund der Informationsbruchstücke, die ihnen gerade zur Verfügung stehen. Das führt zu einer tagesaktuellen Wahrheit: Die Wahrheit des Montag-Blattes ist nicht die Wahrheit des Dienstag-Blattes“, erläuterte Manfred Seeh von der Tageszeitung „Die Presse“.

Falsches Bild vom Gerichtsmediziner

Die Tagung beschäftigte sich auch mit der Gerichtsmedizin. Den Gerichtsmediziner kenne man aus den meisten Krimi-Serien, wo er über eine Leiche gebeugt, die Todesursache erklärt. In der Realität beschäftige sich der Gerichtsmediziner in Gerichtsverfahren aber nur in fünf Prozent der Fälle mit Verstorbenen.

Neben den Obduktionen gehören Toxikologie, Molekularbiologie und die klinische Gerichtsmedizin, also die medizinische Untersuchung lebender Personen, zu den wichtigen Aufgaben des Gerichtsmediziners“, so Walter Rabl von der Universität Innsbruck, der häufig mit Gutachten in Prozessen am Landesgericht Feldkirch beauftragt wird.

Gerichtsmediziner untersuchen viel häufiger die Entstehung, Schwere und Gefährlichkeit von Verletzungen, sichern Spuren für kriminaltechnische und forensisch-genetische Untersuchungen oder stellen Blut-, Urin- und Haarproben sicher. Damit wird der Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen untersucht. Das trage entscheidend zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren bei, rückt die Pressemitteilung des Justizministeriums die Rolle des Gerichtsmediziners zurecht.

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