Mehrjährige Haftstrafen für Taxiüberfall

Wegen eines Taxiraubes in Wolfurt mussten sich eine 18-jährige Bregenzerin und ein 22 Jahre alter Wolfurter vor Gericht verantworten. Der Mann wurde zu sieben Jahren, die Frau zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der Richter, Otmar Kraft, begründete die Urteile mit Generalprävention, um zu zeigen, dass Taxiraub sich nicht rentiert. Taxilenker seien ja derzeit wie Freiwild für Räuber, sagte der Richter. Die beiden Arbeitslosen gaben vor Gericht zu, am Stefanstag einen Taxilenker ausgeraubt zu haben. Laut Anklage betrug die Beute etwa 200 Euro. Die Polizei konnte das Duo anhand der Spuren wenig später ausforschen.

Mildernd wurde gewertet, dass die beiden wegen ihrer Alkoholisierung eingeschränkt zurechnungsfähig waren. Bei der Frau waren Milderungsgründe, dass sie unter 21 und unbescholten war. Beim Angeklagten wurden seine vier einschlägigen Vorstrafen erschwerend gewertet und ebenso, dass er eher Drahtzieher des Überfalls war. Der Schöffensenat ging entgegen der Darstellung der Angeklagten von einer sorgfältigen Planung des Überfalls aus. Beide erbaten sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Taxilenker leidet noch immer unter Folgen

Ein paar Details zum Hergang des Überfalls wurden beim Prozess klarer. Die beiden Verdächtigen sollen sich vor ihrer Tat förmlich angetrunken haben. Die 18-Jährige wurde dann mit einem Walkie-Talkie und einem Pfefferspray ausgerüstet und damit beauftragt, das Taxi zu rufen und zu einem abgelegenen Parkplatz zu lotsen.

Dort spielte sich dann alles tumultartig ab: Sie sprühte dem Taxifahrer Pfefferspray ins Gesicht - ihr Komplize riss von außen die Autotür auf und zerrte den Taxilenker ins Freie. So konnte die Bregenzerin die Geldtasche mit den rund 200 Euro an sich reißen. Zur Sicherheit zertrümmerte man noch das Handy und den Funk des Taxis.

Der Taxilenker leidet übrigens immer noch unter den Eindrücken von damals - er ist in psychiatrischer Behandlung.

Frau stellte sich bei Taxifahrer vor

Beide Angeklagten bekannten sich schuldig, und beide waren geständig. Zudem sagten beide aus, die Tat sei aus einer Dummheit passiert, die Tat sei unüberlegt und nicht geplant geschehen. Die Arbeitslose nannte als Grund auch ihre Geldnot.

Das versuchte auch der Verteidiger der jungen Frau zu untermauern: Seine Mandantin sei so betrunken gewesen, dass sie sich beim Taxifahrer namentlich vorgestellt und sich beim Überfall extrem ungeschickt angestellt hatte. So hat sie sich zunächst selbst eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Das alles würde nicht gerade für eine besondere kriminelle Energie sprechen, so der Verteidiger der bislang unbescholtenen Arbeitslosen.

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Raubüberfall auf Taxilenker in Wolfurt geklärt