730 Fälle für den Landesvolksanwalt

Die Anzahl der Beschwerden an den Landesvolksanwalt sind im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Dennoch wandten sich 730 Personen an ihn, 22 mal wurden mögliche Missstände geprüft.

Häufig stehen die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit Bauwerken am eigenen Grund oder in der Nachbarschaft. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Landesvolksanwaltes hervor. Aber auch bei der Errichtung von Mega-Projekten, wie dem geplanten Speichersee im Montafon, hat Florian Bachmayr-Heyda im vergangenen Jahr genau hingesehen.

Weniger Fälle für Volksanwaltschaft

Gibt es Unklarheiten bei Angelegenheiten mit der Landes- oder Gemeindeverwaltung, dann wenden sich viele an den Landesvolksanwalt. Im letzten Jahr gingen die Fälle zurück.

Kontroverse um Speichersee

Im Raum stand der Baubeginn von Leitungen ohne behördliche Bewilligung, die Folge waren eine Selbstanzeige der Silvretta-Montafon und der Vorwurf des Amtsmissbrauchs an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz. Die Prüfung durch den Landesvolksanwalt ergab, dass ein noch relativ unerfahrener Sachbearbeiter zuständig gewesen sei - also sei kein Amtsmissbrauch festzustellen gewesen.

Speichersee

ORF

Beim Schwarzköpfle Speichersee wurde kein Amtsmissbrauch festgestellt

Mehr Rechte für Naturschutzanwältin

Landesvolksanwalt Florian Bachmeyer-Hayda empfiehlt deshalb, die Naturschutzanwältin mit mehr Rechten auszustatten: „Das Naturschutzgesetz wird ohnehin gerade überarbeitet. Das wäre also ein guter Zeitpunkt, ihre Rechtsstellung zu verbessern, damit solche Verfahrensfehler nicht passieren“, so Bachmayr-Heyda. Falls doch, könne die Naturschutzanwältin diese beim Landesverwaltungsgericht aufzeigen.

Kaum Missstände beim Pflegeregress

Ausdrücklich positiv erwähnt der Landesvolksanwalt, dass es bei der Umsetzung im Zusammenhang mit der Abschaffung des Pflegeregresses kaum Missstände gegeben habe. Allerdings verstehe er nicht, dass für die Landesregierung im Fall einer alternativen Wohngemeinschaft (also betreuten Seniorenwohnungen) der Pflegeregress weiterhin gilt und das obwohl es dazu eine Entscheidung vom Landesverwaltungsgericht gibt.

Widerspruch bei Seniorenwohnungen

Für den Landesvolksanwalt ist nicht nachvollziehbar, warum Menschen in einem klassischen Pflegeheim ihr Vermögen nicht aufwenden müsssen, während jemand in einer günstigeren Wohnung mit nächtlicher Rufbereitschaft, die das Land billiger komme, sein Vermögen schon einsetzen muss. „Das wiederspricht ganz klar dem Sozialministerium“, sagt Bachmayr-Heyda. Der Fall liege nun beim Verwaltungsgerichtshof.

Diskriminierten fehlt Mut zur Anzeige

Bei der Anti-Diskriminierungsstelle, die zur Landesvolksanwlatschaft gehört, gingen 2018 „so gut wie keine Beschwerden ein“, stellt Bachmayr-Heyda fest. Das liege aus seiner Sicht wohl daran, dass die Menschen sich noch immer nicht trauen würden, Diskriminierungen im Job oder auch im privaten Bereich zu melden.