Flutlichtstreit: Teilsieg für Austria Lustenau
Licht- und Lautstärke bei Flutlichtspielen im Lustenauer Planet Pure-Stadion waren der Anrainerin offenbar zu viel. Ihr Anwalt hatte deshalb zunächst versucht, eine einstweilige Verfügung zu erreichen - mit dem Ziel, dass bis auf weiteres keine Spiele stattfinden dürfen. Damit blitzte er bei Gericht aber ab. Und auch die Klage auf Unterlassung wurde am Freitag abgewiesen.

Austria Lustenau
Das Lustenauer Planet Pure-Stadion
In der Begründung bezeichnet das Landesgericht Feldkirch den Betrieb der Spielstätte als wichtigen wirtschaftspolitischen und gesellschaftlichen Faktor. Auch an der Fernsehübertragung der Spiele bestehe ein „erhebliches öffentliches Interesse“ - sie würden das Interesse an der Region in sportlicher und touristischer Hinsicht steigern.
Urteil nicht rechtskräftig
Austria Lustenau-Vorstandssprecher Bernd Bösch zeigte sich über das Urteil erfreut, betonte aber, dass es in der Sache keinen Sieger gebe: „Gewonnen haben wir erst dann, wenn wir eine Lösung haben, mit der auch unsere Nachbarn gut leben können.“ Mit dem geplanten Ausbau des Stadions sei es möglich, die Lärm- und Lichtemissionen deutlich zu reduzieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Die Anrainerin hat angekündigt, in Berufung zu gehen.
Links:
- Flutlichtstreit: Medizinisches Gutachten liegt vor (vorarlberg.ORF.at; 7.9.2018)
- Flutlichter: 20 Jahre keine Baubewilligung (vorarlberg.ORF.at; 26.4.2018)
- Flutlicht: Einstweilige Verfügung abgewiesen (vorarlberg.ORF.at; 30.3.2018)
- Flutlichtstreit: Anrainerin fordert Fußballstopp (vorarlberg.ORF.at; 19.3.2018)