Rufschädigung: Tierschützer müssen zahlen

Am Landesgericht Feldkirch ist am Donnerstag der Verein gegen Tierfabriken (VgT) wegen Rufschädigung zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 1.500 Euro an einen Tiroler Transporteur verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Richterin sah eine klare Verletzung der journalistischen Sorgfalt bei der Berichterstattung über den Kälbertransport des Tirolers auf der Webseite des Vereins. Sie stellte dort ehrenbeleidigende Äußerungen fest. Zudem wurde dem 50-jährigen Tiroler kein Recht auf Stellungnahme gewährt. Der Anwalt des Vereins gegen Tierfabriken meldete volle Berufung an.

Urteil wegen Rufschädigung

Am Landesgericht Feldkirch ist der Verein gegen Tierfabriken wegen Rufschädigung zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 1.500 Euro an einen Tiroler Transporteur verurteilt worden.

Berichterstattung über Tiertransporte

Ein Tiroler Transporteur hat den Verein gegen Tierfabriken (VgT) wegen Rufschädigung geklagt. Der VgT hatte im August auf seiner Webseite Bilder eines Transports veröffentlicht und damit eine Diskussion über Kälbertransporte angestoßen.

Der Tiroler Transporteur warf dem VgT vor, er habe ihn auf seiner Website zu Unrecht beschuldigt, der Verein habe ihm illegale Transporte vorgeworfen. Eine Polizeikontrolle an diesem Tag, die der Verein wegen er damaligen Hitze bei der Polizei angeregt hatte, habe jedenfalls keine Beanstandung ergeben, so der Tiroler.

„Keinen Kontakt mit Mandanten gesucht“

Martin Mennel, der Anwalt des 50-jährigen Tirolers, warf dem VgT vor Gericht vor, er habe den Transport und das Filmmaterial in reißerischer Manier genutzt, um zu berichten. Dabei gebe es aber auch Rechte von Menschen und nicht nur von Tieren, man müsse sich nicht in seiner Ehre verletzen lassen, so Mennel, der kritisierte, dass die Tierschützer nicht einmal den Kontakt mit seinem Mandanten gesucht hätten. Stattdessen hätten sie ihn in gefährlicher und strafbarer Weise auf der Autobahn verfolgt und gefilmt.

Richterin Sonja Nachbauer bemängelte tatsächlich eine journalistische Sorgfalt des VgT auf deren Webseite. Es gehöre zur journalistischen Sorgfalt, sich auch beim Betroffenen zu informieren, so die Richterin. Zudem habe der Verein geschrieben, der Transport ginge nach Bozen und von dort womöglich nach Spanien - in Wahrheit wurden die 80 Kälber an diesem Tag nach Bergheim in Salzburg gebracht. Allerdings wurden oft Kälber von dort aus weiter nach Bozen gebracht.

VgT: „Kein Unschuldslamm“

Der Anwalt der Tierschützer wiederum erklärte, der Transporteur sei nicht das Unschuldslamm, als welches er sich nun darstelle. Der Sprecher des Vereins, Tobias Giesinger, sagte, die Tierschützer hätten an diesem heißen Tag einfach schauen wollen, ob trotz der Hitze tatsächlich ein Transport fahre - das habe man nicht für möglich gehalten.

Der VgT hatte im Vorfeld des Prozesses erklärt, man sehe die Klage als Versuch, die eigene Aufklärungsarbeit zu behindern. Das werde man sich nicht gefallen lassen. „Geradezu absurd erscheint uns der Umstand, dass wir bisher das Unternehmen überhaupt nicht genannt und dessen Fahrzeuge stets anonymisiert haben“, hieß es in einer Presseaussendung des Vereins. Als Zeuge im Prozess ist auch Landesveterinär Norbert Greber geladen.