Freispruch in Wiederbetätigungsprozess

Am Landesgericht Feldkirch ist am Donnerstag ein 46-jähriger Unterländer vom Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung freigesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Staatsanwalt hatte dem Unterländer vorgeworfen, dass er vor gut vier Jahren einem bereits wegen Wiederbetätigung Verurteilten Gegenstände aus der NS-Zeit überlassen hat - unter anderem einen Stahlhelm mit Hakenkreuz.

Martialisches Filmzitat

Zudem wurde dem Mann vorgeworfen, er habe auf Whatsapp einschlägige Botschaften samt SS-Runen verschickt - wie etwa den Spruch, „Heil und Sieg und fette Beute“. Verteidiger Clemens Achammer argumentierte, der Spruch sei aus dem Film „Das Boot“.

Sein Mandant verwende als ehemaliger Berufssoldat eine mitunter martialische Sprache, mit einer Nazi-Gesinnung habe er aber rein gar nichts am Hut, so der Anwalt vor Gericht.