Bedingte Freiheitsstrafen nach wüster Prügelei

Am Landesgericht Feldkirch sind am Dienstag zwei junge Männer wegen Körperverletzung zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie bei einer Schlägerei einen Mann schwer verletzt haben.

Die tätliche Auseinandersetzung hat sich im vergangenen November vor einem Dornbirner Nachtlokal ereignet. Weil angeblich eine Frau am Gesäß begrapscht worden sein soll, kommt es zu einer wüsten Prügelei, bei der ein Mann ein gebrochenes Stirn- und Nasenbein sowie Blutungen in den Schädelinnenraum davonträgt.

Freispruch für Zweitangeklagten

Schon im April sind wegen dieser Nacht vier Angeklagte am Landesgericht vor einem Schöffensenat gestanden. Der Erstangeklagte, der angebliche Grapscher, wurde damals rechtskräftig freigesprochen - mehr dazu in Freispruch von sexueller Belästigung.

Am Dienstag wurde auch der Zweitangeklagte freigesprochen. Er ist das Opfer mit den schweren Verletzungen. Auch er soll um sich getreten und den Drittangeklagten im Gesicht verletzt haben. Dass er das wirklich war, das hat das Beweisverfahren nicht ergeben.

Schuldig gesprochen worden sind der Dritt- und Viertangeklagte. Die beiden jungen Männer, im Alter von 19 und 21 Jahren, haben nach Ansicht des Gerichts das Opfer mit Faustschlägen und Fußtritten traktiert.

„Beschönigende Aussagen“ der Angeklagten

Der Drittangeklagte sagte vor Gericht, er habe das Opfer getreten, habe ihn aber nur an der Schulter treffen wollen, damit er den Kollegen des Mannes loslässt. Dann sei er ausgerutscht und habe ihn am Kopf getroffen. Diese Darstellung war dem Gericht zu beschönigend.

Immerhin haben mehrere Zeugen ausgesagt, dass er gegen den Kopf des Opfers getreten habe, „wie gegen einen Fußball“. Der Viertangeklagte gab zu, das Opfer zweimal mit der Faust geschlagen zu haben. Auch da war das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte mehr gemacht hat. Er habe dem Opfer auch noch mit den Ellenbogen ins Gesicht geschlagen.

Urteil ist rechtskräftig

Die beiden Männer sind zu zehn Monaten bedingter Freiheitstrafe und jeweils einer unbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Laut Richterin Sabrina Tagwercher haben in der fraglichen Nacht auch andere Personen mitgeprügelt und es sei nicht ganz sicher, dass die Verletzungen des Opfers vom Dritt- und Viertangeklagten herrühren.

Die Beiden hätten sich damit einer absichtlich schweren Körperverletzung schuldig gemacht, sagte Tagwercher. Diese sei - wegen dieser Unklarheiten - aber nur als versuchte Tat zu bewerten. Das sei das Glück der beiden Angeklagten, so die Richterin. Die beiden jungen Männer seien dem Gefängnis gerade noch entkommen. Angeklagte und Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.