Bluttat: Verdächtiger weiter in Innsbruck in U-Haft
„Uns geht es um eine sachliche juristische Aufarbeitung des Falls“, betonte Harg, der den 34-Jährigen gemeinsam mit Kanzleigründer Ludwig Weh vertritt. Durch die mediale und politische Vorverurteilung sei die Unschuldsvermutung für seinen Mandanten verletzt worden. Eine Prozessverlegung in ein anderes Bundesland habe man aber, anders als medial berichtet, nie angestrebt. Dafür lägen die Voraussetzungen gar nicht vor. „Wir haben volles Vertrauen in die Vorarlberger Justiz“, so Harg, auch wenn der Fall natürlich ein schwieriger sei.
Viel vom weiteren Vorgehen werde in dem Fall vom gerichtspsychiatrischen Gutachten abhängen, das von Reinhard Haller erstellt wird, erklärte Harg. Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, bestätigte, man warte auf das Gutachten. Auch der Abschlussbericht der Polizei liege noch nicht vor, das Ermittlungsverfahren sei bisher nicht abgeschlossen.