Raumplanungsbeirat stimmt Erweiterungen zu

Der Raumplanungsbeirat des Landes hat am Freitag grünes Licht für zwei weitere Einschnitte in die Landesgrünzone gegeben. Trotz angemeldeter Bedenken von Bürgerinitiativen, Landwirten und Naturschützern sollen zwei Firmen in der Grünzone erweitern dürfen.

Sowohl der Betriebserweiterung des Metallverarbeitungsunternehmens Hydro Nenzing um 9.300 Quadratmeter als auch der Erweiterung des Kunststoffproduzenten Alpla in Fußach um rund 37.000 Quadratmeter stimmten die Beiratsmitglieder zu. „In diesen beiden Fällen war sicherlich ausschlaggebend, dass an bestehenden Unternehmensstandorten eine Erweiterung erfolgt“, erklärt Beiratsvorsitzender und Wirtschaftslandesrat Karlheinz Rüdisser (ÖVP).

Hydro Extrusion Nenzing - das Werk aus der Vogelperspektive

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Das Areal von Hydro Nenzing soll noch größer werden

Damit würden die zusätzlichen Flächen in unmittelbarem Zusammenhang mit der bestehenden Produktionsstätte stehen. So werde den Unternehmen die Möglichkeit gegeben, „sich den Markterfordernissen entsprechend zu entwickeln.“ Eine Argumentation, die Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbrugger mehr als bedenklich stimmt: „Wir sind im Bodenverbrauch viel zu rasant unterwegs, wir müssen die Nutzung auf die Quadratmeteranzahl deutlich erhöhen und forcieren.“ In dieser Geschwindigkeit könne man nicht weitermachen.

Knappe Entscheidung zu Fußach

Die Erweiterung von Hydro in Nenzing wurde im Beirat mit 19:4 Stimmen gutgeheißen, für Alpla in Fußach ging es mit 12:10 knapp aus. Der Grund: Die Gemeinde Nenzing will im Austausch für die Grünzone adäquate Kompensationsflächen einbringen, Fußach hingegen nicht. „Wobei die Gemeinde Fußach Flächen hätte, die aus fachlicher Sicht geeignet sind“, sagt Naturschutzanwältin Katharina Lins. „Und das Land akzeptiert, dass man sagt: Das muss man halt ohne Kompensation durchlassen.“

Raumplanungsbeirat Landesgrünzone

Der Raumplanungsbeirat des Landes hat am Freitag zwei weitere Einschnitte in die Landesgrünzone genehmigt.

Laut Landesrat Rüdisser sind laut Gesetz keine Kompensationsflächen notwendig, auch wenn man sich stets darum bemühe. In Fußach brauche man die letzten zur Verfügung stehenden Flächen für die Siedlungsentwicklung. Die Gemeinde habe aber qualitative Maßnahmen im Bereich des Umwelt- und Naturschutz zugesagt. Die Entscheidung des Beirates ist nur eine Empfehlung an die Landesregierung - sie hat jetzt das letzte Wort.

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