Missbrauchsvorwürfe: Kahr zieht Berufung zurück
Karl Kahr geht doch nicht in Berufung
Der ehemalige ÖSV-Trainer Karl Kahr beendet das gerichtliche Nachspiel rund um Missbrauchsvorwürfe via WhatsApp-Nachrichten. Jetzt zieht er seine Berufung zurück.
Der 86-jährige Kahr hatte den von ihm angestrengten Prozess wegen übler Nachrede Mitte Jänner am Bezirksgericht Bludenz in erster Instanz verloren. Die zwei Angeklagten - eine ehemalige Skirennläuferin und ihr Ehemann - wurden freigesprochen. Kahrs Anwalt Manfred Ainedter meldete umgehend „volle Berufung“ an.
Nun zog Kahr die Berufung zurück. „In Hinblick auf mein hohes Alter, meine angeschlagene Gesundheit und nicht zuletzt mit Rücksicht auf meine Familie ziehe ich das angemeldete Rechtsmittel hiemit zurück“, heißt es im vorliegenden Antrag seines Rechtsanwalts Ainedter. Das Bezirksgericht Bludenz erklärte das Urteil am 16. April daher für rechtskräftig.

APA/EXPA/JOHANN GRODER
Karl „Charly“ Kahr
Anwalt zeigt sich verwundert
Der Prozess, den Kahr angestrengt hatte, drehte sich um zwei WhatsApp-Nachrichten der Eheleute, die sie vor rund einem Jahr an Skilegende Annemarie Moser-Pröll versandten, in Reaktion auf deren öffentliche Aussagen, die sie für falsch und scheinheilig hielten.
Die Begründung Kahrs „verwundert“, so Rechtsanwalt Martin Mennel, der das Ehepaar vertritt. Schließlich hätten sich die Umstände seit Kahrs Stellungnahme gegenüber der APA nicht geändert, in der er es bedauerte, dass es nicht möglich gewesen sei, „die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen“.
„Noch keine Entschuldigung“
Es stelle sich daher die Frage, warum Kahr die Berufung tatsächlich zurückgezogen habe, „hätten doch nach seiner eigenen Argumentation in einem ordnungsgemäßen Verfahren die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen widerlegt werden können“.
„Er hat es bisher jedenfalls nicht der Mühe wert gefunden, sich bei unseren Mandanten, die er völlig unberechtigt gerichtlich belangte, zu entschuldigen“, so Mennel weiter. Er wies zudem darauf hin, dass „nach unserer Auffassung über unsere Mandanten nicht identifizierend berichtet werden darf“. Diese Ansicht sei unlängst vom Landesgericht Feldkirch nicht rechtskräftig in einem Verfahren gegen ein Vorarlberger Medium bestätigt worden.
Kahr wird sich nicht entschuldigen
„Kahr sieht keinen Anlass zu einer Entschuldigung“, teilte dessen Rechtsvertreter Ainedter der APA mit. In dem Verfahren am Bezirksgericht Bludenz sei „nicht einmal ansatzweise hervorgekommen, dass die gegen Kahr gerichteten Vorwürfe richtig sind“.
Die Freisprüche wären „ausschließlich aus rein rechtlichen Gründen erfolgt“, stellte Ainedter fest: „Es wurde vom Gericht nicht geklärt, ob die behaupteten Missbrauchsvorwürfe stimmen oder nicht. Die Wahrheit ist nicht ans Tageslicht gekommen.“ Das Gericht habe in seiner Entscheidung allerdings festgehalten, dass die als Zeugin vernommene Moser-Pröll jedenfalls nicht unglaubwürdiger war als ihre seinerzeitige Vorarlberger Mannschaftskollegin, so Ainedter sinngemäß. Moser-Pröll hatte vehement ihr unterstellte intime Kontakte mit Kahr bestritten.
Neuerliche Klagen nicht ausgeschlossen
Obwohl Kahr seine Berufung gegen die Vorarlberger Ex-Skirennläuferin zurückgezogen hat, will er sich weiter zur Wehr setzen, falls er in Verbindung mit Missbrauchsvorwürfen gebracht wird, kündigte sein Anwalt an. „Sollten neuerlich derartige Behauptungen öffentlich aufgestellt werden, wird er gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen“, bekräftigte Ainedter.
WhatsApp-Nachrichten von Moser-Pröll
Angeklagt war das Vorarlberger Ehepaar, weil beide - eine ehemalige Vorarlberger Skirennläuferin und ihr Mann - WhatsApp-Nachrichten an Skilegende Annemarie Moser-Pröll geschickt hatten. „CK (‚Charly‘ Kahr, Anm.) hat zusammen mit TS (Toni Sailer, Anm.) viele Mädchen missbraucht und gebrochen“, schrieb der erstangeklagte Ehemann, „Dein Entjungferer Charly. Du warst noch keine 16 Jahre alt“, die ehemalige Skirennläuferin. Moser-Pröll war nach dem Outing der Ex-Skirennläuferin Nicola Werdenigg befragt worden, die in einem Medienbericht erklärt hatte, während ihrer Skikarriere von einem Mannschaftskollegen vergewaltigt worden zu sein.
Moser-Pröll leitete die WhatsApp-Nachrichten an Kahr weiter, wodurch dieser erst Kenntnis von den Vorwürfen erlangte und Anklage wegen übler Nachrede einreichte. Kahr wies die Vorwürfe stets zurück: „Ich habe nicht auf so einem Niveau gelebt“, erklärte er. Über die Freisprüche zeigte er sich laut seinem Anwalt „empört“.
Link:
- Ex-ÖSV-Cheftrainer Kahr mit Klage abgeblitzt (vorarlberg.ORF.at, 9.1.2019)