Je zweieinhalb Jahre Haft für syrische Schlepper

Am Landesgericht Feldkirch sind am Montagvormittag zwei Männer aus Syrien wegen Schlepperei zu jeweils zweieinhalb Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer im Alter von 43 und 23 Jahren im vergangenen September zwei Schlepperfahrten von Italien über die Schweiz nach Vorarlberg durchgeführt haben. Die Angeklagten waren geständig, dabei für insgesamt 1.800 Euro vier Personen transportiert zu haben.

Sie sind auch schuldig gesprochen worden, als Teil eines Schleppernetzwerks gehandelt zu haben. Vom Vorwurf der gewerbsmäßigen Schlepperei sind sie aber freigesprochen worden, weil sie dafür laut Richter Martin Mitteregger mindestens drei Fahrten durchführen hätten müssen.

Am Grenzübergang Mäder aufgegriffen

Die beiden Angeklagten - es handelt sich um Onkel und Neffe - brachten zunächst einen aus Syrien stammenden Staatenlosen von Mailand über die Schweiz und den Grenzübergang Mäder nach Österreich.

Nur einen Tag später beförderten sie drei weitere Personen zunächst nach Bonaduz im Schweizer Kanton Graubünden. Dort wurden zwei von ihnen - ein Iraker und ein Iraner - von anderen Schleppern übernommen, einen Syrer wollten die Angeklagten wieder bei Mäder über die Grenze bringen. Dieses Mal wurden sie aber von der österreichischen Polizei aufgegriffen.

Der ältere der beiden Angeklagten gab vor Gericht an, dass er die Taten bereut. Er habe große Schande über seine Familie gebracht. Auch sein 23-jähriger Neffe zeigte sich reuig. Er sagte, er werde niemals mehr so etwas machen. Beide Männer waren bislang unbescholten und trugen nach Ansicht des Schöffengerichts wesentlich zur Aufklärung des Falles bei.

Richter betont Generalprävention

Der Schöffensenat sprach die beiden bisher unbescholtenen Syrer, die schon lange legal in der Schweiz leben, nach knapp halbstündiger Beratung schuldig. Es sei davon auszugehen, dass die beiden Männer im Auftrag eines dritten - noch unbekannten Schleppers - gehandelt haben. Die Auswertung ihrer Mobiltelefone hat ergeben, dass es intensive Kontakte gegeben hatte. Zudem wurden Wohnungen in Vorarlberg und der Schweiz zur Verfügung gestellt, in denen sich die geschleppten Personen zwischen den Fahrten ausruhen konnten.

Richter Martin Mitteregger betonte, dass es in diesem Fall auch darum gehe, die Generalprävention im Auge zu behalten. „Solche Taten zerstören das soziale Gefüge und den sozialen Frieden, weil auf diese Weise jene Personen ins Land gebracht werden, die sich einen Schlepper leisten können“, sagte Mitteregger in der Urteilsbegründung. Die beiden Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit, deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.