Messerattacke: NEOS sieht „Behördenversagen“
Das Innenministerium habe sich damit gerechtfertigt, dass es im gegenständlichen Fall bei einer genaueren Prüfung voraussichtlich auch kein aufrechtes Aufenthaltsverbot mehr gegeben hätte, kritisierte Gamon. Dies hieße, man habe noch nicht einmal geprüft, ob das Aufenthaltsverbot für den mutmaßlichen Täter aufrecht ist und ob das Asylverfahren in Schubhaft durchgeführt werden kann. „In anderen Fällen ist das BMI nicht so zimperlich“, so Gamon.
Hätte Verfassungsschutz aktiv werden müssen?
Zudem sei die Frage zu stellen, ob der Täter nicht auch vom Verfassungsschutz beobachtet hätte werden müssen. Immerhin habe er im Asylverfahren angegeben, in der Türkei als Kämpfer auf kurdischer Seite gegen türkische Soldaten gekämpft zu haben. Als Kriegsrückkehrer hätte man den Mann genau beobachten müssen, kritisierte die NEOS-Spitzenkandidatin.
Im konkreten Fall hätte man, geht es nach Gamon, nicht einmal eine Änderung der Gesetzeslage gebraucht. Zudem wollen die NEOS auch parlamentarisch aktiv werden: „Wir gehen dieser Causa nun in einer parlamentarischen Anfrage nach. Wir brauchen hier dringend Aufklärung.“
Links:
- Messerattacke: Aufenthaltsverbot unzulässig? (vorarlberg.ORF.at, 11.2.2019)
- Nach Bluttat: Gross will Möglichkeit der Schubhaft (vorarlberg.ORF.at, 9.2.2019)
- Ministerium: Schubhaft war nicht möglich (vorarlberg.ORF.at, 8.2.2019)