Rechtsanwälte sehen schärferes Strafrecht kritisch

Am Mittwoch sollen im Ministerrat Verschärfungen des Strafrechts beschlossen werden. Die Bundesregierung will vor allem die Strafen bei Gewalt-Verbrechen anheben. Davon sind aber nicht alle begeistert - so etwa die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer.

Die Bundesregierung will das Strafrecht verschärfen, vor allem bei Gewaltdelikten. Jetzt legt die Task-Force unter der Leitung von Staatssekretärin Karoline Edtstadler ihre Pläne auf den Tisch. So soll etwa ein Straftäter bei einer Vergewaltigung unbedingt in Haft müssen, ausschließlich bedingte Strafen werden ausgeschlossen. Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung wird auf zwei Jahre Haft angehoben.

„Verschärfung allein führt nicht zu Rückgang“

Die Präsidentin der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, Birgitt Breinbauer, erklärt, es sei ihrer Ansicht nach „keine wahnsinnig gute Idee“. Die Strafen in diesen Bereichen seien bereits 2016 verschärft worden. Sie glaube, dass Verschärfungen allein nicht unbedingt zu einem Rückgang der Delikte in diesen Bereichen führen. Hier brauche es Prävention - denn Täter, die so schreckliche Taten vorhätten, würden sich nicht davor überlegen, ob sie dafür ein Jahr mehr oder weniger bekommen könnten.

Diskussion über Strafrecht

Am Mittwoch sollen im Ministerrat die Verschärfungen des Strafrechts beschlossen werden. Insbesondere die Strafen bei Gewaltverbrechen will die Bundesregierung anheben.

Neues Stalking-Gesetz wird positiv beurteilt

Breinbauer sieht an den Vorhaben der Regierung aber auch positive Dinge - etwa dass der Stalking-Paragraf verschärft werden soll, wenn es um die Veröffentlichung von Fotos ohne Zustimmung der Abgebildeten geht. In ihrer täglichen Arbeit höre sie immer öfter, dass damit gedroht werde, Fotos zu veröffentlichen, die zum Beispiel in bessere Zeiten eines Paares entstanden seien. Es sei sicher gut, wenn man sich mit einer gesetzlichen Bestimmung dagegen wehren könne.

„Überwachungspaket“ wird geprüft

Auch das sogenannte Überwachungspaket der Bundesregierung sehen die Rechtsanwälte kritisch. Behörden und Unternehmen wie die ÖBB sollen der Polizei Videoaufnahmen - wenn möglich - in Echtzeit zur Verfügung stellen müssen. Die Gefahr des Missbrauchs ist nach Ansicht Breinbauers einfach zu groß, das Gesetz gehe zu weit. Diese Vorhaben prüft nun der Verfassungsgerichtshof.