Ministerium: Schubhaft war nicht möglich

Nach der tödlichen Messerattacke in der BH Dornbirn hat das Innenministerium den Fall des mutmaßlichen Täters, eines türkischen Asylwerbers, geprüft. Das Ergebnis: Es ist einer Person trotz eines Aufenthaltsverbots rechtlich erlaubt, um Asyl anzusuchen.

Die Behörden haben laut einer Einschätzung des Innenministeriums (BMI) korrekt entschieden. Das betreffe etwa die Frage, warum der Mann trotz eines in Österreich ausgesprochenen und für den ganzen Schengen-Raum der EU geltenden Aufenthaltsverbots nach seiner illegalen Wiedereinreise Asyl beantragen konnte.

Laut Innenministerium steht das Asylverfahren gemäß EU-Recht über dem Aufenthaltsverbot. Der Antrag habe daher angenommen und geprüft werden müssen. Der Asylantragsteller erhalte damit auch ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht und einen faktischen Abschiebeschutz, so das Ministerium. Hätte man den Mann an der Staatsgrenze kontrolliert, dann hätte man ihn zurückweisen können.

Das im konkreten Fall 2009 ausgesprochene Aufenthaltsverbot wäre für den 34-Jährigen wohl ohnehin nicht mehr aufrecht gewesen, da laut EuGH Aufenthaltsverbote zeitlich befristet seien. „Denn EU-rechtlich gilt: Nicht jedes ausgesprochene Aufenthaltsverbot ist ein bestehendes Aufenthaltsverbot“, so das BMI.

Keine Schubhaft wegen offizieller Meldung

Der Mann gab zudem an, zur Volksgruppe der Kurden zu gehören. In einem solchen Fall hätte er laut dem Innenministerium auch bei einem - wahrscheinlich - negativen Asylbescheid in Österreich bleiben dürfen. Eine Abschiebung wäre aufgrund der Menschenrechtskonvention, die Personen vor unmenschlicher Behandlung schützt, nicht zulässig.

Und auch die von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) ins Spiel gebrachte Schubhaft wäre laut Ministeriumsangaben nicht möglich gewesen. Sie kann demnach in einem laufenden Asylverfahren nur dann verhängt werden, wenn das Risiko besteht, dass der Antragsteller untertaucht. Da der 34-Jährige aber offiziell gemeldet war, hätte die Schubhaft der österreichischen Verfassung und der Menschenrechtskonvention widersprochen, so das Ministerium.

Bluttat in Dornbirner BH am Mittwoch

Am Mittwoch hat ein amtsbekannter 34-jähriger Türke den Ermittlungen zufolge dem 49-jährigen Leiter des Sozialamts der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn mit einem Messer tödliche Verletzungen zugefügt. Der Beamte verstarb noch an Ort und Stelle - mehr dazu in Tödliche Messerattacke: „Kaltblütiger Mord“.

Über den mutmaßlichen Täter wurde 2009 ein Aufenthaltsverbot in Österreich und für den ganzen Schengen-Raum der EU verhängt, er musste 2010 ausreisen. Im Jänner 2019 reiste der Mann jedoch wieder ein und stellte einen Asylantrag. Das Opfer war nach Behördenangaben 2009 in anderer Funktion für das Aufenthaltsverbot des mutmaßlichen Täters verantwortlich, der Türke war in Österreich 14-fach unter anderem wegen Eigentums- und Gewaltdelikten vorbestraft.