Kinder vor Hakenkreuz fotografiert - verurteilt

Ein ehemaliges Paar ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nicht rechtskräftig verurteilt worden. Das Paar soll seine Kinder zum Hitlergruß animiert und vor einer Hakenkreuzfahne fotografiert haben.

Angeklagt waren ein 29-jähriger Oberländer und seine 28-jährige Ex-Freundin. Das Paar hat gemeinsam drei Kinder. Zwischen 2014 und 2016 soll sich das Paar in der rechtradikalen Szene bewegt haben. Im Esszimmer hing offenbar eine Hakenkreuzfahne, auf einem Laptop sollen sich zahlreiche rechtsradikale Lieder befunden haben. Diese Lieder soll das Paar in einem Dornbirner Partykeller vor rund 15 Personen abgespielt haben - so steht es in der Anklage.

Angeklagte: „Blöder Zufall“

Vor der Hakenkreuzfahne in der gemeinsamen Wohnung dürfte auch ein Foto entstanden sein, das den Sohn im Alter von ein oder zwei Jahren zeigt, wie er seinen rechten Arm ausstreckt. Dabei habe es sich lediglich um einen „blöden Zufall“ gehandelt, sagte die Angeklagte am Freitag vor Gericht. Sie habe den Buben mit einem Keks dazu animiert, den Arm zu heben, und dann das Foto geschossen.

Ein weiteres Foto zeigt den Vater mit den beiden Töchtern, die heute sechs und sieben Jahre alt sind. Alle drei stehen vor einer Wand, auf die ein Hakenkreuz gemalt ist, und heben die Hand zum Hitlergruß. Der 29-jährige Angeklagte gab zwar zu, das Hakenkreuz gemalt und gemeinsamen mit seinen Kindern posiert zu haben. Das Foto sei aber nicht vor dem Hakenkreuz entstanden - das habe seine Ex-Freundin nachträglich mittels Photoshop hinzugefügt. Zu den rechtsradikalen Liedern meinte er, dass ihm lediglich die Musik gefallen habe - auf die Texte habe er gar nicht gehört.

Beide aus Szene ausgeschieden

Der Mann erklärte außerdem, er habe mit der Neonazi-Szene inzwischen nichts mehr zu tun, er sei ausgetreten. Auch die Mutter sagte, sie bemühe sich, ihr Leben in den Griff zu bekommen. So wolle sie ihren Pflichtschulabschluss nachholen und dann eine Lehre absolvieren. Die Hakenkreuzfahnen im Esszimmer und im Partykeller seien pure Dummheit gewesen. Sie gab zu, rechtsradikale Lieder auf ihren Laptop gespeichert zu haben.

Mann bereits vorbestraft

Der Mann, der schon im Vorjahr zu vier Monaten Haft verurteilt worden, erhielt am Ende eine Zusatzstrafe von 20 Monaten. Die bisher unbescholtene Frau bekam eine Freiheitsstrafe in Höhe von zehn Monaten auf Bewährung zugesprochen, dazu eine Geldstrafe von 1.200 Euro.

Strafmildernd beurteilte das Schwurgericht das teilweise Geständnis. Dass das Paar seine Kinder involvierte, der lange Tatzeitraum sowie die Vorstrafen des Vaters wirkten sich erschwerend aus. Das Urteil gegen die Eltern ist nicht rechtskräftig. Beide Verurteilten erbaten sich Bedenkzeit. Das Paar hat sich in der Zwischenzeit getrennt. Die gemeinsamen Kinder werden in einer sozialen Einrichtung betreut.